Beitragserhöhung 2012
Dezember 2011 | Aktionen
Nach 2011 steht auch 2012 wieder eine Beitragserhöhung an.
Gründe dafür sind u. a. (nachzuvollziehen im Haushaltsplan der AKH für 2012):
- steigende Ausgaben,
- sinkende Einnahmen,
- nahezu stagnierende Mitgliederzahl,
- zunehmender Anteil der Mitglieder mit halbem Beitrag, abnehmender Anteil der Vollzahler (als Folge der Verschiebung von freischaffender zur nichtselbständigen Berufstätigkeit),
- steigende Personalkosten bei der Kammer,
- erhöhter Verwaltungsaufwand durch neu hinzugekommene Aufgabenbereiche,
- Sonderfinanzierung des DAB (ca. 35.000,00 Euro),
- höhere Kostenbeteiligung an der Akademie (Gesamthöhe ca. 290.000,00 Euro),
- sinkende Einnahmen aus Ehrenverfahren.
Gegen die Stimmen von FoN und IHA wurde im Haushaltsausschuss beschlossen, die zuvor diskutierte Beitragserhöhung dem Vorstand zur Abstimmung in der kommenden Vertreterversammlung zu empfehlen.
Ein Vorschlag, durch Reduzierung/Aussetzung von Öffentlichkeitsarbeit (wie z.B. Tag der Architektur, AKHplus Karte DAM, Sonderfinanzierung DAB) ein Einsparpotential von ca. 110.00,00 € zu regenerieren, um ohne Beitragserhöhung einen ausgeglichenen Etatentwurf aufzustellen, fand keine Mehrheit im Ausschuss.
Zur Öffentlichkeitsarbeit der AKH zählt auch die Tätigkeit der Akademie.
Über die nun von der Vertreterversammlung beschlossene Beitragserhöhung wird die AKH wie üblich Anfang nächsten Jahres ihre Mitglieder unterrichten.
Die vollständigen Haushaltspläne können Mitglieder der AKH in Wiesbaden anfordern.
Eine Veröffentlichung der Haushaltspläne im DABregional oder auf der kammereigenen Homepage, wie z. B. von den Kammern Rheinland-Pfalz, Hamburg oder Berlin praktiziert, wird in Hessen noch nicht beabsichtigt.
Einsicht obsiegt gegen Bürokratie!
Dezember 2011 | Aktionen
Die Vertreterversammlung der AK Rheinland-Pfalz hat eine Kontrolle der Forbildungspflicht abgelehnt mit dem Argument, dass allein schon aus Gründen des Wettbewerbs jeder Architekt ein Eigeninteresse an beruflicher Fortbildung hat (siehe auch DABregional S. 21).
Bemerkenswert an dieser Entscheidung ist zum einen, dass die AK Rheinland-Pfalz zuvor eine Meinungsumfrage über die Einführung einer Kontrolle der Fortbildungpflicht durchgeführt hatte.
Zum anderen erscheint am Beispiel Rheinland-Pfalz das von der AK Hessen gegen ihre Kritiker vorgebrachte Argument zweifelhaft, die Kammer könne eine Überwachung der Fortbildungspflicht grundsätzlich nicht ablehnen, da bei einer nicht ausgeübten Kontrolle durch die Kammer die staatliche Aufsichtsbehörde eine solche einfordern werde.
Initiative für offene Architekurwettbewerbe
Dezember 2011 | Aktionen
In Berlin befindet sich der Verein "wettbewerbsinitiative".in Gründung. Dieser Verein hat sich zur Aufgabe gesetzt, gegen die Vergabepraxis öffentlicher Auftraggeber zu agieren und die rechtlichen Möglichkeiten zu prüfen, um das Recht auf Chancengleichheit und Wettbewerbsfreiheit auch gegebenenfalls auf juristischem Wege durchzusetzen. Die Initiative kritisiert die gegenwärtige Praxis von Wettbewerbs- und Vergabeverfahren im Bereich Architektur, Landschaftsarchitektur und Stadtplanung, die sich durch die Einrichtung und sukzessive Verschärfung von Zugangsbeschränkungen zunehmend wettbewerbsverhindernd, baukulturfeindlich und intransparent darstellt.
Weitere Informationen zu dieser Initiative erhalten Sie auf der
Homepage des Vereins bzw. bei folgender Anschrift:
Dirk Bertuleit, Am Friedrichshain 2, 10407 Berlin,
email: berlin@wettbewerbsinitiative.de .
Selbstfortgebildet: Fachexkursion nach Paris
September 2011 | Aktionen
Worüber wir an dieser Stelle bisher geschrieben haben, haben wir jetzt selbst umgesetzt:
eine Gruppe von 11 Teilnehmern hat unter der Leitung von Kollegen eine dreitätige Exkursion nach Paris unternommen. Diese Exkursion wurde von unserer Wahlgruppe vorbereitet und durchgeführt, um den Austausch unter Kollegen/-innen und die Netzwerkbildung zu fördern sowie den eigenen „Fortbildungs-Horizont“ zu erweitern.
Lesen sie weiter…
Inhaltliche Schwerpunkte waren neben aktuellen Stadtumbauprojekten auch beispielhafte Stadtentwicklungsprojekte des letzten Jahrhunderts in Paris (u. a. Besichtigungen einer Wohnanlage von Fernand Pouillon, von Wohnanlagen entlang der neu gestalteten Boulevards außerhalb der Peripherique, der Cité Internationale Universitaire mit den bekannten Wohnheimen von Le Corbusier, bis hin zu Wohnungsbauprojekten im noblem 16. Arrondissement).
Ein Resümee vorweg:
der augenfällige Unterschied im Bebauungscharakter zu aktuellen Stadtentwicklungsprojekten, wie wir sie z. B. aktuell im Europaviertel in Frankfurt erleben müssen.
Mit Blick auf städtebauliche Formgebung erschlossen wir uns zu Fuß die Stadtquartiere „Bercy“ und „Massena“ (Paris Rive Gauche, Entwicklung ab 1991) beiderseits der Seine im 12. und 13. Arrondissement.
Diese Stadtumbauquartiere gehören zu den ambitionierten Stadterneuerungsprojekten der Stadt Paris, deren Planung in einem sogenannten operationellen städtebaulichen Verfahren, der „Zone d'aménagement concerté" (ZAC), seit 1967 entwickelt wird.
Dabei hatten wir die Möglichkeit, ein vor ca. 2 Jahren neu errichtetes Verwaltungsgebäude mit Führung zu besichtigen. Im Anschluss daran waren wir eingeladen, das planende Architekturbüro zu besuchen und dort mit den französischen Kollegen zu sprechen.
Dieser Exkursion gingen ausgiebige Recherchen voraus. Das Material wurde
in einer Vorbereitungsveranstaltung vorgestellt und diskutiert.
Begleitet wurden wir von Kollegen, die - teils theoretisch durch Lehrtätigkeit,
teils praktisch durch Projektsteuerungstätigkeit vor Ort - das fachliche Hintergrundwissen vermitteln konnten.
Die Exkursion wurde in einer Abschlussveranstaltung nachbereitet und dokumentiert.
Der Fortbildungsordnung entsprechende Unterlagen und Nachweise haben wir bei der Architektenkammer zur Anerkennung eingereicht.
Es spricht für die Form und den Inhalt der Veranstaltung, dass alle Teilnehmer bei der nächsten Exkursion dabei sein werden.
Wir empfehlen dieses Modell der selbstbestimmten Fortbildung!
Haben Sie Fragen zu unserer Exkursion oder allgemein zur Organisation einer solchen Fachexkursion mit der Absicht auf Anerkennung durch die AKH,
schreiben Sie uns.
Jetzt auch in FACEBOOK
September 2011 | Aktionen
Wir haben auf FACEBOOK unsere Wahlgruppierung als „politische Organisation“ angemeldet.
Unterstützen Sie uns dabei, indem Sie "Freund" von uns werden. Denn nur auf diese Weise findet unsere Initiative Verbreitung. Sie selbst bleiben als „Freund“ anonym.
Posten Sie Ihre Meinungen/Vorschläge/Zustimmungen oder Ablehnungen zu berufsrelevanten Themen und Fragen, zur Kammerpolitik, zu Vorgängen und Entwicklungen innerhalb unseres Berufsfelds.
Tauschen Sie auf diese Weise Ihre Meinungen aus, setzen Sie Diskussionen in Gang,
melden Sie sich zu Wort, schreiben Sie über Ihre Erfahrungen - was bislang in unserer Kammer so nicht möglich war.
Wir möchten auch andere Berufsgruppen ansprechen, die Parallelen zu ihrer eigenen Berufsvertretung sehen.
Hier können Sie sich einloggen.
Beitragserhöhung auch im Jahr 2012?
September 2011 | Parlament
In den nächsten Wochen finden die Lesungen über den Entwurf der Haushaltsetats für 2012 statt.
Im Haushaltsausschuss der AKH wird sowohl über den Etatentwurf für die Kammer als auch für die Akademie beraten und über die Entscheidungsvorlage für die Vertreterversammlung im Dezember abgestimmt.
Ein wichtiger Beschluss wird sein: Beitragserhöhung 2012 ja oder nein?
Wir hatten im Zusammenhang mit den vorausgegangenen Haushaltsetats der letzten Jahre schon vor einiger Zeit ausgeführt, dass die verhängten Bußgelder aus Ehrenverfahren „Verstoß gegen die Fortbildungsordnung“ nicht unerheblich zur Finanzierung des Kammerhaushalts beigetragen haben.
Gründe für eine mögliche Beitragserhöhung sind u.a.:
- Die „Einnahmen“ der Kammer aus solchen Ehrenverfahren sind drastisch rückläufig (ein prognostizierter Rückgang von ca. 120.000 Euro!).
- Der zunehmende Wandel in der Mitgliederstruktur (Abnahme der Zahl freischaffender, Zunahme der Zahl angestellter Mitglieder) führt zu einem Rückgang bei den Beitragseinnahmen.
- Die Einnahmen/Erlöse der Akademie aus Veranstaltungen sind rückläufig (der Haushalt der Akademie wird über den Haushalt der Kammer ausgeglichen).
- Erstmalig steht die Bezuschussung des „Deutschen Architektenblatts“ an.
Deshalb wird die Diskussion über eine Erhöhung der Mitgliedsbeiträge für das Jahr 2012 nicht ausbleiben, um den beschriebenen Rückgang bei den Einnahmen einerseits, die zusätzlichen Ausgaben andererseits zu kompensieren.
Wie gesagt, die Entscheidung fällt im Dezember in der Vertreterversammlung.
Wie stehen Sie zu einer möglichen Beitragserhöhung?.
Evaluierung Mitgliedschaft bei der Auftragsberatungsstelle Hessen
September 2011 | Parlament
Seit Anfang diesen Jahres ist die AKH „probeweise“ der Auftragsberatungsstelle Hessen (ABSt Hessen) als Mitglied beigetreten. Die Mitgliedschaft hatte die AKH auch auf ihrer Internetseite bekannt gegeben. Zum Ablauf des 1. Jahres soll der Nutzen dieser freiwilligen Mitgliedschaft evaluiert werden, um über deren Fortsetzung nach Ablauf der 2-jährigen „Testphase“ zu entscheiden.
Hintergrund der Evaluierung:
die Mitgliedschaft in der „Testphase“ kostet für die beiden Jahre 8.000 Euro jährlich.
Bei Fortsetzung der Mitgliedschaft erhöht sich der Jahresbeitrag auf 16.000 Euro pro Jahr, unabhängig von der Menge der Nachfragen.
Vor dem Hintergrund einer wahrscheinlichen Erhöhung der Mitgliedsbeiträge bei der Aufstellung der Haushaltsetatentwürfe für 2012 erscheint es sinnvoll festzustellen, wie häufig und mit welchem Erfolg die AKH-Mitglieder auf die Auftragsberatungsstelle und deren Ausschreibungsdatenbank (HAD.de) zugegriffen haben.
Wenn Sie Erfahrungen - erfolgreich? - mit der Auftragsberatungsstelle in diesem Jahr gemacht haben,
schreiben Sie uns.
Übrigens: die Kündigungsfrist der Mitgliedschaft beträgt 12 Monate zum Jahresende.
Evaluierung Hessisches Architekten- und Stadtplanergesetz
September 2011 | Parlament
Das Hessische Architekten- und Stadtplanergesetz (HASG) tritt zum 31.12.2012 außer Kraft.
Das Gesetz muss daher vom Hessischen Landtag neu beschlossen werden.
Für diesen Zweck hat der Vorstand der AKH beschlossen, eine Arbeitsgruppe in den nächsten Wochen zu etablieren, um rechtzeitig auf eine Anhörung durch den Hessischen Gesetzgeber vorbereitet zu sein.
Jede in die Vertreterversammlung gewählte Gruppierung wurde gebeten, ein Mitglied für diese Arbeitsgruppe zu benennen.
Wenn Sie Ihre Meinung und Vorstellungen zu diesem Thema äußern wollen,
schreiben Sie uns.oder direkt an die Geschäftsstelle der AKH.
Übrigens resultiert die bekannte Fortbildungsverordnung selbst unmittelbar aus den Vorschriften des bisherigen HASG.
Von wegen „Wettbewerbskultur“
September 2011 | Parlament
Wir wurden von verschiedenen Kollegen darüber informiert, dass sie mit Schreiben an die AKH bzw. den Wettbewerbsausschuss die Situation im Bereich „Architekturwettbewerbe“ kritisiert haben mit der Bitte um Stellungnahme.
In einem Fall beschreibt ein Kollege die Verfahrensweise bei einem Wettbewerb für ein Kindergartenprojekt in einer hessischen Kleinstadt, in einem anderen Falle vergleichen Kollegen die Situation im Wettbewerbswesen hierzulande mit der „Wettbewerbskultur“ in europäischen Nachbarländern.
Im ersten Falle kritisiert ein Kollege anhand eines konkreten Falls die Verfahrensweise bei einer Wettbewerbsauslobung und -beauftragung für eine Planungsaufgabe der öffentlichen Hand. Hier scheint - wenn die Darstellung des Kollegen zutreffen sollte – durch das Auswahlverfahren und die Beauftragung der Wettbewerbsauslober nicht den Grundsatz der Wettbewerbsgleichheit der Teilnehmer gewahrt zu haben.
Im anderen Falle bemängeln die Kollegen die zunehmende Einschränkung bei der Wettbewerbsteilnahme durch Los- und andere reglementierte Auswahlverfahren.
Sie weisen in ihrem Schreiben darauf hin, dass gerade in Hessen die bekannten wettbewerbsvorbereitenden Architekturbüros bei dieser Praxis maßgeblich mitwirken.
Die Kollegen werfen der AKH bzw. dem Wettbewerbsausschuss vor, mit Ihrer Arbeit keine Verbesserung dieser Situation herbeizuführen.
In diesem Zusammenhang möchten wir noch einmal die Wettbewerbsstatistik Hessen für das Jahr 2010 in Erinnerung rufen, die wir auf dieser Internetseite veröffentlicht hatten.
Tag der Architektur - eine Erfolgsgeschichte?
September 2011 | Parlament
Der „Tag der Architektur“ (TDA) ist laut Homepage der Architektenkammer Hessen
einer der wichtigsten Veranstaltungen der AKH.
Die persönliche Beobachtung eines Kollegen am TDA in Frankfurt und Umgebung
zeigt, dass die Resonanz trotz Werbung doch eher verhalten ist.
Entsprechend den Angaben auf der Homepage der AKH wird der TDA von 10.000 bis 16.000
Besuchern genutzt. Genaue Zahlen liegen nicht vor, Es handelt sich hierbei um
Hochrechnungen, da nicht alle beteiligten Büros eine Rückmeldung geben. Dieses
Jahr waren schätzungsweise 10.000 Besucher bei 175 gezeigten Gebäuden. Diese
vermeintlich große Anzahl wird dadurch relativiert, dass dieselben Besucher an den beiden Tagen bei unterschiedlichen Objekten „doppelt“ mitgezählt werden. Die reale Zahl liegt daher eher bei schätzungsweise 6.000 bis 7.000
Besuchern. Daneben ist die Besucherzahl ungleichmäßig verteilt: manche Gebäude wirken als Publikumsmagnet. So haben sich etwa 1000 Besucher beim neuen Druckzentrum in Rüsselsheim
eingefunden.
Dass dadurch andere Projekte auf der Strecke bleiben, ist daher nicht überraschend.
Der Kollege besuchte persönlich am Samstag des TDA 2011 insgesamt 6 Gebäuden in Frankfurt und Umgebung. Dabei suchte er bewußt unterschiedliche Gebäudetypen (Kita, 2x Schule, Sporthalle, Funktionsgebäude und Bürohaus) aus.
Im Rahmen einer Tour in Offenbach nutzte er die Möglicheir, die Architekten weiterer Gebäude nach der Resonanz zu befragen. Die Antworten reichten von „keine“ über „ganz wenige“ bis zu etwa 15 Besuchern am gesamten
Samstag (zwischen 10-16 Uhr), bei manchem Kollegen war die Enttäuschung nicht zu überhören.
Eine anlässlich des TDA 2010 von der AKH beauftragte Evaluierung kam zu dem Ergebnis, dass etwa 25% der Besucher Architektenkollegen sind. Zu berücksichtigen ist dabei, dass in diesem Bericht der Begriff „Architekt“ auch die Kollegen der Innenarchitektur, der Landschaftsarchitektur und der Stadtplanung einschließt, die ebenfalls maßgeblich am
TDA beteiligt sind.
Die Ergebnisse der Evaluierung wurden im Architektenblatt 12/2010 veröffentlicht und
können im Internet nachgelesen werden.
Es bleibt festzustellen: Auch wenn fast jede Tageszeitung in Hessen den
AKH-Pressetext (in jeweils leicht abgewandelter Fassung) im Vorfeld der
Veranstaltung druckt, so ist die Resonanz für ein solches Großereignis viel zu
gering! Sicherlich darf der Wert eines Architekturtages nicht in banalen
„Aquisitionszahlen“ gemessen werden, es geht hier selbstverständlich auch um die
Darstellung von zeitgenössischer Architektur als Kulturgut. Aber der TDA ist
natürlich auch ein Werbemittel unserer Kammer für ihre Mitglieder!
Unserer Meinung nach sollte daher beim TDA 2012:
1) die Werbung im Vorfeld erheblich verstärkt werden.
2) erneut eine Evaluierung bei mindestens 50% der Gebäude durchgeführt werden,
dazu die genaue Erfassung der Besucherzahlen, der Wünsche und der Kritik von
allen Teilnehmern (verpflichtend!).
3) der „Tag des offenen Büros“ (TdoB) wiederbelebt werden.
Diese Veranstaltung, die normalerweise gemeinsam mit dem TDA stattfindet, fand
2011 nur in deklassierter Form als „Rahmenprogramm zum TDA“ statt. Hintergrund
ist, dass sich bis zum Stichtag nicht die erforderlichen 30(!) Büros bei der
Auswahljury beworben hatten.
Der TdoB wird in der Öffentlichkeit kaum mehr wahrgenommen. Es ist zu bedenken,
dass viele Kollegen nicht am TDA teilnehmen können; sei es weil sie aktuell
gerade kein passendes Projekt bearbeiten, oder weil die Auftraggeber nicht
bereit sind, die Gebäude der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Schließlich
gibt es Kollegen, die z.B. an ihren Orten oder Stadtteilen aktiv sind, hier
wichtige Beratungsfunktionen wahrnehmen oder auf konzeptioneller Basis arbeiten,
was nicht immer in konkrete Gebäude oder Umgebungsgestaltung umgesetzt
werden kann.
Unserer Meinung nach wird hier das große Potential verschenkt, welches ein
persönliches Gespräch zwischen interessierter Öffentlichkeit und Architekten
bietet. Wir fordern daher für den TDA 2012 die sinnlose 30-Büros-Hürde
abzuschaffen, den TdoB vom Bewerbungsverfahren zu entkoppeln, und somit den
Mitgliedern der AKH eine eigenverantwortliche, selbstbestimmte Darstellung Ihrer
alltäglichen Arbeit zu ermöglichen!
Welche Erfahrungen haben Sie mit dem TDA oder dem TdoB gemacht?
Schreiben Sie uns.
Mitgliederstruktur im Wandel
April 2011 | Parlament
Die aktuelle Mitgliederstruktur in der AKH macht einen Wandel beim Berufsstand „Architekt“ deutlich. Dieser Strukturwandel in der Beschäftigungsart wird zukünftig Einfluss haben u. a. auf die Ausrichtung der AKH in Fragen der Interessensvertretung und Beitragsordnung.
Z. Zt. sind von den etwa 10.650 AKH-Mitgliedern ca. 4. 250 angestellte, 4.100 freischaffende, 2.060, nicht mehr tätige, 240 im Ruhestand befindliche Architektinnen und Architekten.
Diese Zahlen stehen für eine Entwicklung des Berufstands „Architekt“:
immer weniger selbstständige Architekten, dafür mehr angestellte Architekten.
Für die Kammer heißt das: ca. 51 % ihrer „berufstätigen“ Mitglieder arbeiten im Angestellten- bzw. Beamtenverhältnis.
Dieses Verhältnis spiegelt sich momentan in der Vertreterversammlung als unmittelbare Interessensvertretung der AKH-Mitglieder überhaupt nicht wieder. Andererseits jedoch zahlen ca. 40% aller Mitglieder – nämlich die selbständigen – den vollen Mitgliedsbeitrag, die übrigen den halben Satz oder weniger (Ruheständler).
Hierbei wird es auf kurz oder lang in der Kammer Diskussions- und Handlungsbedarf geben.
Interessant wäre zu erfahren, welche Haltung die Mitglieder selbst in einer solchen Diskussion einnehmen.
Schreiben Sie uns Ihre Meinung.
Beratung durch die Auftragsberatungsstelle Hessen kostenlos?
April 2011 | Parlament
Seit Januar 2011 ist die AKH Mitglied der Auftragsberatungsstelle Hessen e. V.
Die Mitteilung der Präsidentin der AKH, Frau Ettinger-Brinckmann, im Regionalteil Hessen des Deutschen Architektenblatts - Ausgabe 03/11 ist ein Beispiel für die mangelhafte Informationspolitik unserer Architektenkammer.
Vorausgegangen war bereits im November 2009 ein Kooperationsvertrag zwischen Auftragsberatungsstelle ABSt und AKH geschlossen worden (siehe Tätigkeitsbericht des Vorstands Juni bis Dezember 2009, Seite 8, Punkt 5g).
In Ihrer Bekanntmachung stellt die Präsidentin u. a. als Vorteil heraus, dass „die Recherche in dieser Bekanntmachungsplattform für Ausschreibungen in Hessen für Mitglieder der Kammer kostenlos sei“. Weiterhin erhielten alle Mitglieder „auch eine kostenlose Erstberatung im Vergabeverfahrensrecht der VOB/A und der VOL/A, unabhängig davon, ob sie bei einem Vergabeverfahren als Bieter oder auch als Vertreter der öffentlichen Hand beteiligt sind.“
Die Präsidentin informiert in diesem Zusammenhang leider nicht darüber, dass die AKH für die Mitgliedschaft in der ABSt in den ersten beiden (Test-)Jahren 2011 und 2012 einen Beitrag von 8.000 EURO jährlich zahlt (siehe Haushaltsetat für 2011), bei einer Verlängerung der Mitgliedschaft 16.000 Euro jährlich zahlen wird.
Dies ist auch einer der Gründe für die Erhöhung des Mitgliedsbeitrags 2011!
Auf unsere Nachfrage hin wird von der Geschäftsführung bestätigt, dass nach der zweijährigen Testphase eine Evaluierung erfolgen solle, wie der Nutzen für die Mitglieder der AKH sei.
Festzuhalten bleibt, dass diese Evaluierung bereits nach Ablauf des ersten Testjahrs 2011 erfolgen muss, da ein Mitgliedsvertrag bei der Auftragsberatungsstelle eine 12-monatige Kündigungsfrist zum Jahresende vorsieht.
Um uns ein Bild vom Wert und Kosten/Nutzen dieser Dienstleistung machen zu können, bitten wir die AKH-Mitglieder, uns über ihre Erfahrungen bei der Nutzung dieser Einrichtung zu berichten.
Weitere Informationen zur ABSt finden Sie
hier.
Selbstorganisierte Fortbildung ist anerkannt
April 2011 | Aktionen
Am 16.03.2011 haben wir in den Räumen des Werkbund e.V. Frankfurt eine selbstorganisierte Fortbildungsveranstaltung organisiert. Im Rahmen eines Fachgesprächs hatte dazu einer unserer Kollegen als Nachweisberechtigter für Wärmeschutz zum Thema „Kreativer Umgang mit dem Rechenverfahren der ENEV 2009“ anhand eines konkreten Beispiels referiert.
Die Veranstaltung haben wir in Form von Teilnehmerliste und Teilnahmebestätigungen dokumentiert und bei der Kammer in Wiesbaden eingereicht.
Inzwischen wurden sowohl dem Referenten als auch den Teilnehmern 2 Fortbildungspunkte anerkannt.
Wir hoffen, dass dieses Beispiel einer selbstorganisierten Fortbildung Schule macht und unter den Mitgliedern in Hessen zahlreiche Nachahmer findet.
Denn dadurch können Kollegen und Kolleginnen in kleinen selbstorganisierten Gruppen ihren Fortbildungsinteressen, -bedürfnissen und zeitlichen Möglichkeiten der Fortbildungsverpflichtung nachkommen.
Zum einen ist es möglich, auf diese Weise dem Anspruch der freiwilligen Selbstverpflichtung unseres Berufsstands zum „lebenslangen Lernen“ gerecht zu werden und so der Öffentlichkeit gegenüber praktizierten Verbraucherschutz glaubhaft nachzuweisen.
Zum anderen möchten wir die Akademie der AKH bei ihrer aufwändigen Fortbildungsarbeit und damit den Haushalt der Akademie spürbar entlasten.
Davon können doch nur alle Mitglieder profitieren!
Selbstorganisierte Paris-Exkursion
April 2011 | Aktionen
Als weitere selbstorganisierte Fortbildungsmaßnahme planen wir eine Exkursion nach Paris Anfang Juli, wiederum unter Leitung eines unserer Kollegen, der selbst Projekte in Paris verantwortlich betreut hat.
Thema der Exkursion wird sein: “ZAC Rive Gauche“ (zone d'aménagement concerté), geplant ist der Besuch eines Architekturbüros, die Besichtigung eines Bürogebäudes („M3G Insight – Avancement) und Stadtrundgänge zu Stadtbauprojekten der 1930er-Jahre.
Wollen Sie vielleicht Ihre persönliche Fortbildung selbst organisieren und haben dazu Fragen,
sprechen Sie uns an.
Beitragserhöhung für 2011 beschlossen
Dezember 2010 | Parlament
In der letzten Vertreterversammlung wurde eine Beitragserhöhung für 2011 beschlossen. FoN und IHA hatten dagegen gestimmt.
Der
Gegenantrag von FoN und IHA, einen ausgeglichenen Haushalt ohne Beitragserhöhung zu verabschieden, gegebenenfalls mit sinnvollen Kosteneinsparungen auf der Ausgabenseite (z. B. durch Reduzierung von optionalen Dienstleistungen der AKH), wurde mit überwältigender Mehrheit der Vertreterversammlung abgelehnt
Die geschätzten Mehreinnahmen von ca. 75.000 Euro sollen neben den geringfügig gestiegenen Energie- und Wasserkosten überwiegend für die Tilgung des Darlehens verwendet werden, welches zum Hauskauf „Bierstadter Straße“ beim Versorgungswerk NRW aufgenommen worden war.
Weiterhin schließt der Haushaltsetat eine 2,5%-ige Steigerung der Personalkosten mit ein.
Auch in den unmittelbar folgenden Jahren muss mit weiteren Beitragserhöhungen gerechnet werden:
zum einen entfallen ab 2011 die nicht unerheblichen Einnahmen aus Ehrenverfahren (zuletzt in Höhe von 150.00 EURO), zum anderen werden die Kammermitglieder zur Kasse gebeten werden müssen, um damit das verlagsseitige pekuniäre Defizit beim Deutschen Architektenblatt zu kompensieren (
Tätigkeitsbericht, II. Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, 2. Deutsches Architektenblatt).
Übrigens:
Die vollständigen Etatentwürfe mit allen Kontenstellen für AKH und Akademie erhalten Mitglieder der AKH auf Anforderung bei der Geschäftsstelle der AKH in Wiesbaden oder bei
uns.
Tätigkeitsbericht des Vorstands
Dezember 2010 | Parlament
Der
Tätigkeitsbericht des AKH-Vorstands für den Zeitraum 07/2010 bis 12/2010 liegt vor, den Sie auf der Internetseite der AKH vollständig nachlesen können.
Nachfolgend zwei Themen, die für die „Interessenvertretung“ der Kammer bezeichnend sind:
Thema 1: Protektionismus oder Europäisierung des Berufsrechts?
Dezemeber 2010 | Parlament
Unter dem Stichwort „Europäische Berufsanerkennungsrichtlinie“
(Tätigkeitsbericht Punkt I., 2. und I., 3.) werden thematisiert:
zum einen die europäische Regelung der Ausbildungsanforderungen im Zusammenhang mit den Standards zur Anerkennung von Diplomen und Berufsqualifikationen und deren Umsetzung in deutsches Recht (Stichwort: „Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz“);
zum anderen die Bestrebungen, das Vertragsrecht europaweit zu vereinheitlichen.
Die hierbei vom Vorstand vertretene Haltung erweckt den Eindruck, als müsse man den deutschen Arbeits- und Rechtsbereich vor den geringeren (geringerwertigen?) „Ausländer“-Qualifikationsnachweisen schützen.
Kein Wort darüber, ob im Gegenzug deutsche Architekten von den geringer reglementierten Anforderungen im Ausland profitieren. Oder praktizieren unsere europäischen Nachbarstaaten auf vergleichbare Weise einen solchen Protektionismus?
Vielleicht böte sich als ein näher liegendes Ziel an, sich für die Vereinheitlichung der unterschiedlichen Berufsregelungen / -satzungen / -verordnungen in den einzelnen Bundesländern und für wettbewerbsfaire Verfahrensregelungen einzusetzen. Denn die aktuellen "innerdeutschen" Rahmenbedingungen tragen bereits zu einer Ungleichbehandlung von Berufskollegen - auch eine Art von "Inländer-Diskriminierung" (Begrifflichkeit aus dem Tätigkeitsbericht) - zwischen den Bundesländern untereinander bei, z.B. bei den Mitgliedsbeiträgen, den Fortbildungsordnungen (sanktionierte Nachweispflicht) oder übergreifend bei den Ausschlussbedingungen von Wettbewerbsverfahren.
Warum wird hierin nicht mit demselben Selbstverständnis gehandelt, mit dem sich die AKH gegen eine zu komplexe und zu ausufernde Normierung ausspricht (
Tätigkeitsbericht Punkt I., 5), und konsequenterweise die Reduzierung und Vereinfachung des Regelwerks auf das Notwendigste fordert?
Am Ende stellt sich die Frage, wem diese Abgrenzung gegenüber anderen Bundesländern und europäischen Nachbarstaaten tatsächlich nützt:
dem Gros der Architekten hierzulande, dem Verbraucher oder der Selbsterhaltung der Kammer als quasi autonome/monopole Körperschaft des öffentlichen Rechts?
Thema 2: Nachhaltiges Bauen – wie zertifizieren?
Dezember 2010 | Parlament
Nach der Deutschen Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen (DGNB) und dem Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (mit dem
Bewertungssystem für Nachhaltiges Bauen für Bundesgebäude - BNB) geht die AKH nun eigene Wege, um womöglich anderen Anbietern von Zertifikaten, wie DEKRA und TÜV, zuvorzukommen.
Einer dieser Wege führt in Kürze eine Arbeitsgruppe unter Beteiligung der AKH-Vertreter Hr. Claussen und Hr. Toyka nach Bella-Italia, um sich dort mit den italienischen Kollegen der ersten europäischen Niederlassung - Green Building Council Italia (sic!) - über weitere Strategien zu beraten, um auch in Deutschland ein Green Building Council Germany (sic!) zu etablieren.
Grund dafür ist, dass bisher die meisten Gebäude weltweit nach dem amerikanischen LEED-System (US Green Building Council) zertifiziert worden sind. Zudem drängen zunehmend amerikanische und asiatische Investoren und Unternehmen in den deutschen Immobilienmarkt vor.
Man ist geneigt anzunehmen, dass mittlerweile der größte Teil der hessischen Architekten und Mitglieder der AKH zu den „global-players“ zählt, der für amerikanische und asiatische Bauherren plant und überwiegend Bauten im Gewerbe- und Dienstleistungssektor realisiert. So muss es dem Vorstand der AKH als nahe liegend erscheinen, sich auch dieses Themas anzunehmen und als Vorreiter bei der Einführung des LEED-Systems ganz im Interesse ihrer Mitglieder Klarheit und Abhilfe zu schaffen.
Ausdrücklich soll als Zielgruppe auch „die Masse der Klein- und Kleinstbüros“ (
Tätigkeitsbericht, Punkt IV, 1., b) für ein solches komplexes Thema interessiert werden, für deren Klein- und Kleinstprojekte eine LEED- oder Wie-auch-immer-Zertifizierung unumgänglich zu sein scheint!
Novellierung der HBO 2011
Dezember 2010 | Rechtspraxis
Die neue HBO 2011 ist zum 03.12.2010 in Kraft getreten.
Wesentliche Änderungen finden Sie z. B. hier.
Stichwort „Bauvorlageberechtigung“ § 49 ff. HBO.
Eines der Ziele der Kammer (Tätigkeitsbericht, Punkt I, 6.) bei der Novellierung der HBO wurde nicht erreicht:
für die Anerkennung der beruflichen Qualifikation und die Erteilung der Bauvorlageberechtigung von Mitgliedern aus anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder einem nach dem Recht der Europäischen Gemeinschaften gleichgestellten Staat sowie die Führung der entsprechenden Listen sollte allein und ausschließlich die AKH zuständig sein. Die Landesregierung hat dies abgelehnt - Glück oder Unglück für AKH-Mitglieder?
Für die Anerkennung der beruflichen Qualifikation ist in diesen Fällen nun das Regierungspräsidium in Darmstadt zuständig.
Auch mit ihrer Forderung nach einer Beschränkung der "kleinen Bauvorlageberechtigung" exklusiv auf die eingetragenen Mitglieder der AKH, konnte sich die Kammer nicht durchsetzen.
In diesem Zusammenhang werden Überlegungen seitens der Kammer angestellt, die Gültigkeit der Bauvorlageberechtigung auf eine Laufzeit von 2 Jahren zu befristen! Danach soll die Bauvorlageberechtigung erneut erteilt werden.
Man darf gespannt sein, unter welchen Voraussetzungen und zu welchen Bedingungen die einzelne Bauvorlageberechtigung verlängert wird.
Vielleicht wieder ein gefundener Anlass für die AKH, neue Zuständigkeiten für die Akademie auf Kosten und zu Pflichten der Kammermitglieder zu erfinden?
Berufshaftpflichtversicherung
Dezember 2010 | Rechtspraxis
Entsprechend Architekten- und Stadtplanergesetz Hessen bzw. neuer HBO müssen freischaffende Architekten eine Berufshaftpflichtversicherung abschließen.
Nach Angabe AKH ist dies nur in Form einer durchlaufenden Jahresversicherung mit den entsprechenden Mindestversicherungssummen möglich.
Eine Objektversicherung allein sei nicht ausreichend, was durch ein Urteil des baden-württembergischen Berufsgerichts bestätigt worden sei (
Tätigkeitsbericht, Punkt V., 4.).
Architektur macht Schule
Dezember 2010 | Aktionen
Der Versuch, das Thema „Architektur“ in die Schulen und an Kinder und Jugendliche heranzutragen, wird in Hessen und in Bayern auf unterschiedlichen Wegen praktiziert.
Ein Blick nach München zeigt, wie es sinnvoll und nachhaltig umgesetzt werden kann.
In Hessen ist die Kammer respektive die Akademie bemüht, im Rahmen ihrer Öffentlichkeitsarbeit durch die Erarbeitung und Herausgabe von Kinderbüchern und Medienpaketen wie „Achtung, fertig, Baustelle“ oder „Achtung, fertig, Bauernhof“ bei Kindern und Jugendlichen die Begeisterung für Architektur zu wecken.
Neben der Frage, in wie weit es originäre Aufgabe der Architektenkammer ist, im Rahmen ihrer optionalen Aufgaben (vgl.
Architekten- und Stadtplanergesetz Hessen § 9) die Herausgabe von Medienpaketen und Unterrichtsmaterialien bzw. Schulbüchern zu initiieren (was selbstredend über den Haushalt und die Mitgliedsbeiträge mitfinanziert werden muss), ist der Erfolg einer solchen Kampagne schwer auszumachen.
Einen unserer Meinung nach „ansprechenderen“ Weg hat man in München gefunden:
in Zusammenarbeit mit dem Pädagogischen Institut und dem Stadtplanungsamt der Landeshauptstadt München sowie der bayerischen Architektenkammer bieten zwei Architektinnen ein großes Spektrum von fächerübergreifenden Architekturworkshops für Projekttage und den Regelunterricht in Schulen an.
Ein Blick auf die Internetseite von
komm-a macht dies deutlich!
Wann wird Bürokratie bürokratisch?
August 2010 | Parlament
In seinem
Tätigkeitsbericht auf Seite 2 „Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie“ echauffiert sich der AKH-Vorstand über die neue Dienstleistungs-Informationspflichtverordnung, die über alle so genannten Dienstleister – somit auch Architekten - „als weitere (sic!) bürokratische Ausgeburt“ hereingebrochen ist.
An anderer Stelle auf Seite 4 bemängelt der AKH-Vorstand die „tägliche bürokratische Routine der Hochschulen“
bzw. die Überlagerung „durch andere administrative Vorgänge“ im Zusammenhang mit der Notifizierung von Studienabschlüssen.
Die Frage darf gestellt werden, wie weit die Kammer selbst bemüht ist, bürokratische Schranken abzubauen. Sind der Verwaltungs- und Durchführungsaufwand z. B. bei der Nachweispflicht der beruflichen Fortbildung, die Eintragungsverfahren bei Absolventen oder der geplante Vorstoß bei der Adaption des nordamerikanischen Zertifizierungssystems „LEED“ nicht auch eine Form “bürokratischer Ausgeburt”?
Hessens Architekten und Absolventen von Europa abgekoppelt!
August 2010 | Parlament
In seinem
Tätigkeitsbericht auf Seite 4 bezeichnet der AKH-Vorstand den derzeitigen Stand bei der Notifizierung von Studienabschlüssen an deutschen Hochschulen als Skandal.
Einerseits bedauert der AKH-Vorstand die jungen Leuten (= Absolventen), die sich einer langwierigen und umständlichen Einzelfallprüfung bei der Anerkennung ihres Abschlusses im Aufnahmemitgliedstaat unterwerfen müssen – im Gegensatz zu vielen ausländischen Kollegen, die in Deutschland arbeiten wollen.
Andererseits ist die AKH maßgeblich mitverantwortlich für die in Hessen geltenden Eintragungsvoraussetzungen in die Liste der Hessischen Architekten- und Stadtplanerkammer, die auch nicht gerade kurzweilig und einfach sind:
bei Master-Abschluss mindestens 4 Jahre Studium + 2 Jahre Berufspraxis + (im Bericht nicht erwähnt) 80 Unterrichtsstunden, bzw. 3 Jahre Studium + 4 Jahre Berufspraxis + 400 Unterrichtsstunden bei Bachelor-Abschluss.
Hierbei geht der AKH-Vorstand (und die Akademie) davon aus (siehe Seite 13), „dass durch viele Informationsveranstaltungen an den Hochschulen immer mehr zukünftige Absolventen über die vom Gesetzgeber vorgegebene Pflichtfortbildung für Absolventen informiert sind und somit auch so viele Teilnehmerzusagen vorliegen werden, dass eine kostendeckende Durchführung möglich sein wird“.
Es stellt sich die Frage, wer von beiden – hessischer Gesetzgeber oder AKH-Vorstand – bei dem vor 4 Jahren gefundenen Kompromiss über die Eintragungsvoraussetzungen federführend gewesen ist.
Ein Kompromiss, der sich nun als praktisch schwer realisierbar erweist und die hessischen Architekten von Europa abzukoppeln scheint, wie der AKH-Vorstand selbst feststellen muss.
Online-Fortbildung floppt!
August 2010 | Parlament
Auf Seite 12 in seinem
Tätigkeitsbericht muss der AKH-Vorstand eingestehen, dass die mit viel Optimismus (und Entwicklungskosten) initiierte Online-Fortbildung von den AKH-Mitgliedern nicht angenommen und deshalb eingestellt worden ist.
Der AKH-Vorstand hatte große Hoffnungen in diese neue Errungenschaft gesetzt und fragt nun (sich selbst oder die AKH-Mitglieder?), was sich besser angeboten hätte, als solch eine Online-Fortbildung zu nutzen.
Zertifizierte Nachhaltigkeit oder Akademie-Lobbyarbeit?
August 2010 | Parlament
Auf Seite 14 in seinem
Tätigkeitsbericht weist der AKH-Vorstand auf eine Kammer-Initiative unter dem Motto „Zertifizierte Nachhaltigkeit“ hin, die zum Ziel hat, neben dem in Deutschland bereits angewendeten Zertifizierungsprogramm DGNB das bereits in den USA entwickelte Zertifizierungssystem
LEED zu importieren und auf deutschen Standard umzuschreiben.
Es stellt sich die Frage, in wie weit die Einführung eines weiteren sogenannten "Green-Building-Zertifizierungssystems" Sinn macht, das mit anderen, auf dem Markt befindlichen konkurriert (neben
DGNB,
BREEAM,
Green Star,
Green Mark, gibt es auch regionale Zertifizierungssysteme wie z.B. das
Gütesiegel Energie der Stadt Stuttgart oder das
Umweltzeichen der HafenCity der Hansestadt Hamburg).
Auf Grund der Erfahrungen mit den Fortbildungsthemen der AKH liegt die Vermutung nahe, dass auch ein massives Interesse der Kammer daran besteht, das Fortbildungsprogramm der Akademie zu erweitern, um damit vielleicht das nachlassende Fortbildungsinteresse in Zukunft besser kompensieren zu können (siehe auch: Online-Fortbildung floppt!).
Denn immerhin wird die Akademie dann Lehrgänge in BEIDEN Zertifizierungssystemen anbieten.
In diesen Zusammenhang passt auch der Kommentar zur Evaluierung der HBO (Seite 5), bei der „erstmalig die Möglichkeit für die AKH bestand, sich sehr frühzeitig in den Meinungsbildungsprozess einzubringen“.
Die AKH hat es dabei nicht versäumt, bei dieser Gelegenheit auch die Fortbildungspflicht der “Kleinen Bauvorlageberechtigten” zu thematisieren, die noch nicht von der für Architekten und Bauingenieure geltenden Fortbildungspflicht (und Nachweispflicht !) erfasst worden sind. Auch hier versucht die AKH die durch den staatlichen Rückzug aus der Ausbildung entstandenen Probleme durch Angebote ihrer Akademie zu kompensieren.
Wettbewerbswesen in Hessen erfreulich?
August 2010 | Parlament
Auf Seite 7 in seinem
Tätigkeitsbericht zeigt sich der AKH-Vorstand erfreut über die vielen Wettbewerbe im letzten Jahr 2009 in Hessen.
Wir möchten zu dieser Feststellung auf eine
Analyse der ausgelobten Architekturwettbewerbe verweisen, die diesen euphorischen Rückblick doch in einem etwas anderen Licht erscheinen lässt (siehe auch weiter unten unsere Meldung vom April 2010: Nur 5 offene Wettbewerbe in 2009).
An dieser Stelle ein Hinweis auf die Diskussion über ein aktuelles Wettbewerbsverfahren, die im Weiteren die Frage nach dem Wettbewerbsverfahren aufwirft, welches tatsächlich ALLEN Architekten eine faire Wettbewerbsteilnahme ermöglicht. Mit der Vorauswahl wird Berufseinsteigern und kleinen Büros die Teilnahme erschwert, wenn nicht gar unmöglich gemacht. Das widerspricht dem Gedanken eines fairen Wettbewerbs, da ein Vorauswahlverfahren bereits eine Wettbewerbsentscheidung OHNE Wettbewerbsentwurf darstellt.
Das
Wettbewerbsverfahren zum Neubau des Museums der Weltkulturen in Frankfurt am Main ist von einigen Architektenkollegen öffentlich in der Presse solchermaßen kritisiert worden, dass sich die AKH veranlasst sieht, in einer Pressemitteilung auf diese Kritik zu antworten und zu einer Rückkehr zur sachlichen und fairen Diskussion aufzufordern (siehe z. B.
Frankfurter Neue Presse vom 08.08.2010 oder Frankfurter Rundschau vom 12.08.2010).
In der Kritik steht ein sogenannter Wettbewerb mit vorgeschaltetem Auswahlverfahren, bei dem aus 296 Bewerbern 38 ausgesucht worden waren, die zusammen mit den 12 zuvor gesetzten Büros die endgültige Gesamtzahl von 50 Teilnehmern ergeben.
Ohne auf die Vorbehalte und Argumente der Kritiker oder Befürworter dieses Verfahrens einzugehen, stellen wir die Frage, warum es nicht möglich sein sollte, solche anspruchsvollen Wettbewerbe in einem klassischen „offen Wettbewerbsverfahren“ durchzuführen, wie es bereits in der Zeit der Museumsufer-Wettbewerbe in den 80-Jahren praktiziert worden war bzw. bei anderen aktuellen Wettbewerben durchgeführt worden ist, z.B. Stadtmuseum Kassel, Campus-Mitte TU Darmstadt-Lichtwiese oder in 2007 bei dem internationalen Wettbewerb der Bibliothek in Stockholm.
Neben den Vorteilen der Lösungsvielfalt offener Verfahren kommt es wegen der grundsätzlichen Chancengleichheit dieser Verfahren gar nicht erst zu diesen Diskussionen!
Ehrenverfahren
August 2010 | Ehrenverfahren
Die zweite Runde der Ehrenverfahren (= 2. Abrechnungszeitraum) wegen Verstoßes gegen die Nachweispflicht ist eingeläutet worden, wie der AKH-Vorstand auf Seite 18 in seinem
Tätigkeitsbericht schreibt.
Nachdem im Juli die letzten anhängigen Verfahren aus dem 1. Abrechnungszeitraum vor dem Ehrenausschuss in Wiesbaden abgehandelt worden sind, sind wegen des großen Erfolgs bereits die ersten Verfahren für den 2. Abrechnungszeitraum eingeleitet worden.
Auch von den letzten stattgefundenen Verfahren liegen uns Berichte und Aussagen von Mitgliedern vor, die die Umgangsform in ihrer mündlichen Verhandlung vor dem Ehrenausschuss eher einem "Strafverfahren" denn einem "Berufsordnungsverfahren" als angemessen erlebt haben.
Dies macht die eigentliche Aufgabe der Ehrenverfahren in Bezug auf die Nachweispflicht deutlich: nicht verstehen, sondern disziplinieren.
Im Übrigen steht noch die Entscheidung des VGH Kassel in einem Berufungs-Zulassungsverfahren gegen ein erstinstanzliches VG-Urteil aus.
Wir werden an dieser Stelle über den weiteren Fortgang berichten.
Fortbildungspunkte selbst organisiert
August 2010 | Aktionen
und zum Nulltarif! Nutzen Sie die Möglichkeit, Ihre berufliche Fortbildung eigeninitiativ zu organisieren
- und damit auch den Nachweis sowie die Fortbildungspunkte selbst zu erlangen.
Die AKH fördert sogar eine solche Fortbildungs-Eigeninitiative, indem sie zu diesem Zweck ein
Muster-Formular im Internet zur Verfügung stellt.
In den zurückliegenden Abrechnungszeiträumen sind selbstveranstaltete Fortbildungsmaßnahmen von der AKH anerkannt worden.
Veranstalten Sie in ihrem persönlichen Arbeitsumfeld (mit Kollegen, Fachingenieuren, u.a.) Fortbildungstreffen, bei denen Sie sowohl als Zuhörer als auch Referent Punkte sammeln können.
Wichtig dabei ist die Einhaltung bestimmter formaler und inhaltlicher Kriterien, wie in einem
Schreiben der AKH deutlich wird, z. B.:
- sie müssen eine geeignete Veranstaltungsform (Seminare, Lehrgänge, Exkursionen etc.) aufweisen,
- die Themenbereiche müssen im Sinne eines Fachbezugs geeignet sein,
- der zeitliche Mindestumfang einer Veranstaltung beträgt 1 ½ Std. produktneutrale Wissensvermittlung (ohne Pausenzeiten),
- je Unterrichtseinheit von 45 Minuten wird ein Punkt erworben (mind. 2 Punkte sind für eine Fortbildungsveranstaltung erforderlich) / bei Exkursionen von 1,5 Std. wird je ein Punkt erworben,
- für jede Veranstaltung ist eine Anwesenheitsliste zu führen,
- den Teilnehmern soll nach Abschluss der Veranstaltung eine Teilnahmebescheinigung ausgehändigt werden, die Thema, Termin, Ort und genaue Dauer (unter Berücksichtigung von Pausenzeiten) der Veranstaltung, Inhalte und Referenten nachvollziehbar darstellt.
Sobald die Bescheinigung durch den/die TeilnehmerIn bei der AKH eingereicht wird, werden ihm/ihr automatisch die entsprechenden Fortbildungspunkte gutgeschrieben, natürlich auch Ihnen als Referenten.
Sie benötigen pro Jahr 4 Veranstaltungen (im dreimonatigen Rhythmus mit jeweils 1 ½ stündiger Dauer = 2 Fortbildungspunkte), um die von der novellierten Fortbildungsordnung geforderten 8 Punkte p.a. zu erreichen.
Für Einzel- und kleine Büroorganisationen würde dies bedeuten, dass sich z.B. 4 Kollegen gegenseitig fortbilden.
Nebenbei: größere Büros praktizieren bereits schon solche internen Fortbildungsmaßnahmen, die auch anerkannt werden.
Denkbar ist auch ein Info-Netzwerk über solche Fortbildungsmaßnahmen, wodurch nichtkommerzielle Fortbildung zum Selbstkostenpreis für AKH-Mitglieder möglich wäre.
Auch Absolventen könnten davon profitieren.
Haben Sie Vorschläge für selbstveranstaltete Fortbildung oder Interesse an einem solchen Netzwerk? -
Schreiben Sie uns.
Fortbildungspflicht ist ernst zu nehmen - OVG-Urteile aus NRW
August 2010 | Ehrenverfahren
Auch in NRW sind bereits Ehrenverfahren vor dem Berufungsgericht verhandelt worden, die den Verstoß gegen die Fortbildungspflicht wegen Verletzung der Nachweispflicht sanktionieren.
Hier finden sie vier Urteile des OVG NRW mit den Aktenzeichen:
6s E 1629/08.S
6s E 1631/08.S
6s E 1638/08.S
6s E 1640/08.S
Diese Urteile bestätigen die Sanktionierung von Verstößen gegen die Fortbildungsordnung in NRW.
Bemerkenswert dabei:
aus dem Urteil 6s E 1629/08.S ist herauszulesen, dass die Architektenkammer NRW gegen das Urteil des Berufsgericht Einspruch erhoben hatte mit folgender Begründung:
"Das Berufsgericht setze sich über die Regelung des § 1 Abs. 2 FuWO hinweg, wonach eine Ausnahme von der Fortbildungspflicht nur für diejenigen Mitglieder bestehe, die das 65. Lebensjahr vollendet hätten und nicht mehr berufstätig seien. Zwar habe der am 27. August 1942 geborene Beschuldigte bereits das 65. Lebensjahr vollendet; er sei aber nach seinen eigenen Angaben weiterhin beruflich tätig. Hierbei sei gleichgültig, ob ein Mitglied nur in einem geringen Umfang tätig sei, gelegentlich aus Gefälligkeit Aufträge annehme oder nur hobbymäßig als Architekt tätig werde. In allen Fällen sei er berufstätig und unterfalle damit der Fortbildungsverpflichtung. Dass das Berufsgericht die Nichtfortbildung im fortgeschrittenen Alter als geringfügigen Verstoß ansehe, könne von der Antragstellerin unter dem Gesichtspunkt des Verbraucherschutzes nicht nachvollzogen werden. Ihr seien genügend Fälle bekannt, in denen noch über 70jährige Mitglieder beruflich tätig seien. Derzeit seien bei ihr noch 1524 Mitglieder, die bereits das 65. Lebensjahr erreicht hätten, "freischaffend" tätig und in die Architektenliste der Antragstellerin eingetragen. Damit sei eine Berufstätigkeit in diesem Alter kein Sonderfall. Auch ältere Mitglieder müssten sich über die geltenden Bestimmungen auf dem aktuellen Stand halten, um dieses Wissen an ihre Auftraggeber weitergeben zu können. Sinn und Zweck der Fortbildungsverpflichtung sei gerade, dem Verbraucher ein hohes Maß an Qualifikation und Leistungsfähigkeit der Mitglieder der Antragstellerin zu gewährleisten."
Folgt man dieser Argumentation, so scheint die Festsetzung einer Altersgrenze für die Nachweispflicht, die mit der Novellierung der Fortbildungsordnung in Hessen von 65 auf 60 Jahre heruntergesetzt worden ist, nicht mehr als eine Farce zu sein. Da gerade diese Altersgruppe in den vergangenen Jahren vehement Kritik geübt und ihre ablehnende Haltung gegenüber der Nachweispflicht deutlich gezeigt hatte, steht wohl eher die Absicht hinter der Neuregelung, diesen Mitgliedern "den Wind aus den Segeln zu nehmen".
Es kann daher nur eine Lösung für die Nachweispflicht geben: die Abschaffung der Nachweispflicht!
In einem anderen, uns vorliegenden Urteil hat das Berufsgericht die Höhe des Bußgelds bei 300 € je erforderlichen Fortbildungstag festgelegt.
Auf Hessen übertragen würde dies bedeuten:
für den 1. Abrechnungszeitraum (32 Fortbildungspunkte, 4 tage in 2 Jahren) maximal 1.200 EUR; für den 2. Abrechnungszeitraum (48 Punkte, 6 Tage) maximal 1.800 EUR.
Wieviel Gehalt verdient ein Architekt bzw. ein Absolvent?
1.200 EUR und weniger für freie Mitarbeit!
August 2010 | Presse
Ein aktuelles Beispiel einer arbeitsuchenden Architektur-Absolventin scheint die Festlegung einer Mindestlohn-Grenze auch bei Akademikern nötig zu machen.
Eine Kollegin berichtet in einem Leserbrief an die
Arc|Vote über ihre Erfahrungen bei der Arbeitssuche als Architektur-Absolventin in einer norddeutschen Großstadt.
Nach drei Arbeitsangeboten von 500 Euro pauschal brutto
für freie Mitarbeit hatte sie am Ende eine Stelle als freie Mitarbeiterin für 1.200 EUR Monatspauschale angenommen, nachdem das Arbeitsamt sie darauf hingewiesen hatte, dass sie jeden Job annehmen müsse, der über 700 Euro = Hartz IV liegt.
Da dieser Missstand der niedrigen Gehälter schon seit längerem zu beobachten ist, läge hier eine vordringliche Aufgabe aller Länderkammern, sich gemeinsam für angemessene Gehaltszahlungen in Architekturbüros einzusetzen!
VGH Kassel bestätigt Fortbildungsordnung, Nachweispflicht und Sanktionen
April 2010 | Ehrenverfahren
In einem uns vorliegenden Beschluss vom 17.03.2010 lehnt der 7. Senat des Hessischen VHG in Kassel in zweiter Instanz den Antrag eines Mitglieds der AKH auf Berufung gegen ein erstinstanzliches Urteil ab.
Da "dieser Beschluss unanfechtbar ist", ist aus unserer Sicht der Weg, gegen die Nachweispflicht auf dem gerichtlichen Weg vorzugehen, bis auf Weiteres versperrt.
Es bleibt den Mitgliedern der AKH nur der politische Weg über die Wahl der Vertreterversammlung und persönliche Willensbekundungen gegenüber der Kammer.
Nach Auffassung des VGH stehe die mit dem Hessischen Architekten- und Stadtplanergesetz (HASG) vorhandene Rechtsgrundlage in Einklang mit Art. 12 und Art. 20 GG. Die Rechtmäßigkeit des Bescheids sei sowohl in formeller als auch materiell-rechtlicher Hinsicht gegeben.
Denn mit den genannten Regelungen werde ein zulässiges gesetzgeberisches Ziel mit geeigneten und erforderlichen Mitteln auf angemessene Weise verfolgt.
Aus diesem Grunde würden auch die Nachweispflicht und die Sanktionen nicht gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit verstoßen.
Bemerkenswert an der Begründung ist, dass die nähere Ausgestaltung der beruflichen Fortbildungsverpflichtung nach Inhalt und Umfang der zu absolvierenden Veranstaltungen nicht dem Hessischen Landtag als hessischem Gesetzgeber (Parlamentsvorbehalt) unterliege und auch nicht zwingend durch Rechtsverordnung zu regeln sei - ganz im Sinne des Prinzips der Selbstverwaltung autonomer Körperschaften, das das demokratische Prinzip ergänze. Der Gesetzgeber dürfe sich zwar einerseits im Rahmen einer zulässigen Autonomiegewährung - etwa von körperschaftlich organisierten Berufskammern - nicht völlig der Verantwortung für die Rechtsetzung entäußern. Er müsse jedoch andererseits den Berufsverbänden in Anerkennung ihrer Autonomie und ihrer besonderen Sachkenntnis die Möglichkeit zur Regelung der Berufsausübung insoweit belassen, als deren Satzungen keine intensiven Eingriffe in das Grundrecht der Berufsfreiheit beinhalten
An anderer Stelle stellt der VGH fest, dass die Nachweispflicht zwar in § 17 Abs. 3 HASG nicht vom Gesetzgeber selbst begründet worden sei; diese Verpflichtung stelle jedoch einen so geringfügigen Eingriff dar, dass sie weder einer Reglung in einem formellen Gesetz noch in einer Rechtsverordnung nach § 22 Abs. 1 Nr. 4 HASG bedürfe.
Damit wird deutlich gesagt, dass die Mitglieder der AKH auf dem politischen Weg (Wahl der Vertreterversammlung, persönliche Willensbekundungen gegenüber der Kammer) die Durchführungspraxis der Fortbildungsverpflichtung in Form von Satzung und sanktionierter Nachweispflicht selbst bestimmen können!
Die Abschaffung der Nachweispflicht werden wir zu gegebener Zeit - spätestens bei den nächsten Kammerwahlen - wieder zum Thema machen!
Möchten Sie weitere Informationen zum Thema „Stand der Ehrenverfahren und Gerichtsurteile“,
schreiben Sie uns (aus rechtlichen Gründen nur für Mitglieder der AKH).
Fortbildungsordnungen im Vergleich
April 2010 | Aktionen
Beim Vergleich der AKH mit den Architektenkammern anderer Bundesländer nehmen Hessen und Nordrhein-Westfalen eine herausragende Stellung hinsichtlich Fortbildung, Nachweispflichten und Sanktionen ein.
Fortbildungsordnungen
mit praktizierten Sanktionen gibt es in den folgenden Bundesländern:
- Hessen: 8 Punkte /1 Jahr = 32 Punkte/4 Jahre
- NRW: 8 Unterrichtsstunden/Jahr
Fortbildungsordnungen
ohne Sanktionen gibt es sonst noch in:
- Saarland: 8 Punkte /1 Jahr = 24 Punkte/3 Jahre
- Sachsen:8 Stunden/Jahr
- Schleswig-Holstein: 1,5 tägige Veranstaltung/Jahr
- Thüringen; ohne zeitliche Anforderung
In den übrigen Bundesländerm gibt es keine Fortbildungsordnungen.
Kontrolliert werden die Nachweise der Fortbildung in Hessen in dem bekannten Umfang und in Nordrhein-Westfalen stichpunktartig bei ca. 10% der Nachweispflichtigen.
In allen übrigen Bundesländern gibt es keine Kontrolle.
Beide Länderkammern haben bereits Verstöße gegen die Nachweispflicht
sanktioniert.
In Hessen wurden allein im Abrechnungszeitraum 2003 bis 2005 insgesamt 651 mehr oder minder schwerwiegende Vergehen gegen die Nachweispflicht festgestellt.
Bei diesen Verfahren wurden 98 Rügen und 293 Ermahnungen ausgesprochen.
In 260 Fällen wurden Ehrenverfahren eingeleitet wegen Verstoßes gegen die Berufsordnung.
Von den 260 eingeleiteten Verfahren wurden 166 abgeschlossen und bisher insgesamt Bußgeldbescheide in der Gesamthöhe von 190.550,00 € erteilt.
Für den ebenso bereits abgeschlossenen Abrechnungszeitraum 2005 bis 2008 erwartet die Kammer nach eigenen Aussagen etwa die gleiche Anzahl von Verstößen.
(Diese Angaben wurden im Sonderausschuss "Fortbildungsordnung" gemacht.)
Wir fordern nach wie vor die Abschaffung der Nachweispflicht und der Sanktionen.
Möchten Sie weitere Informationen zum Thema „Fortbildungsordnung“,
schreiben Sie uns.
Nur 5 offene Wettbewerbe in 2009
April 2010 | Aktionen
Unsere
Analyse der ausgelobten Architekturwettbewerbe in Hessen in 2009 wirft ein ernüchterndes Licht auf die Situation im Bereichder Wettbewerbsverfahren als „klassisches Betätigungsfeld“ von Architekten.
Von den 40 ausgelobten Wettbewerben, die im Bereich Hochbau-, Städtebau- und Landschaftsplanung ausgelobt wurden, sind lediglich 5 Wettbewerbe "offene Wettbewerbe" gewesen (davon 3 Hochbau)!
Die Zahl der Teilnehmer bei den offenen (5) und den anderen Wettbewerbsverfahren (35) ist in etwa gleich (610 zu 625).
Unberücksichtigt bleiben bei den gennannten Teilnehmerzahlen Mehrfachteilnahmen.
Während 563 Architekurbüros bei den 3 offenen Hochbau-Wettbewerbe miteinander konkurrieren mussten (187:1), durften sich 525 gesetzte oder geladene Büros über die größeren Erfolgschancen bei 29 Hochbau-Wettbewerben freuen (18:1).
Auffällig auch, dass im osthessischen Raum mit einer beachtlichen Zahl von Wettbewerben nur Verfahren mit gesetzten Teilnehmern (4 – 8 Büros) ausgelobt worden sind.
Die jungen Büros und kleinen Büroorganisationen (bis 5 Mitarbeiter) sind bei den nichtoffenen Wettbewerbsverfahren eindeutig unterrepräsentiert. (Mit 40% Ein-Mann-Büros steht Deutschland zusammen mit Österreich an der Spitze in Europa - vgl. DAB regional 03/2009, S. 29; lt. WELT vom 25.08.2009 haben weitere 40% der deutschen Architekturbüros nur bis zu 3 Mitarbeiter!)
Der Anteil der offenen Wettbewerbe an allen durchgeführten Verfahren fällt noch geringer aus, wenn man die nicht erfassten Wettbewerbe in Form von sogenannten Gutachterverfahren, Investorenwettbewerben oder VOF-Verfahren berücksichtigt.
Wir fordern deshalb, dass im Sinne der Chancengleichheit, des fairen Wettbewerbs und eines breiten Spektrums der Ergebnisse die Zahl der offenen Wettbewerbsverfahren erhöht und die Möglichkeiten zur Wettbewerbsteilnahme für junge Büros und kleine Büroorganisationen verbessert werden.
Wir werden uns für diese Forderung in Wiesbaden einsetzen.
Möchten Sie weitere Informationen zum Thema „Situation im Bereich Architekturwettbewerbe“,
schreiben Sie uns (aus rechtlichen Gründen nur für Mitglieder der AKH).
Keine Verpflichtung zur öffentlichen Bekanntmachung des Haushalts
April 2010 | Parlament
Der Haushaltsplan ist jedoch die einzige Möglichkeit für Mitglieder der AKH zu erfahren, wofür und in welcher Höhe ihre Mitgliedsbeiträge verwendet werden!
Bislang hat die AKH auf eine öffentliche Bekanntmachung ihres Haushalts verzichtet.
Andere Architektenkammern, wie. z.B. AK Rheinland-Pfalz oder AK Hamburg, veröffentlichen ihren Haushalt im DAB oder auf ihrer Homepage.
Auf der Grundlage des Hessischen Architekten- und Stadtplanergesetzes (HASG) und der Hessischen Landeshaushaltsordnung bedarf der Haushalts- und Wirtschaftsplan der AKH und ihrer Einrichtungen (z.B. Akademie) nicht der Genehmigung der Aufsichtsbehörde oder des zuständigen Ministeriums (in diesem Falle des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung).
Für die Prüfung der Beitragsordnung und des Haushaltsplans sowie der Kassenberichte und der Entlastung des Vorstands sind gem. HASG nicht die Mitglieder zuständig, sondern die Vertreterversammlung!
Auch findet sich im HASG keine Vorschrift, wonach die Vertreterversammlung den Kammermitgliedern regelmäßig oder auf Anforderung hin Auskunft über die Aufgabenerledigung zu erteilen hat.
Die bloß mittelbare Interessenvertretung der Mitglieder durch die Vertreterversammlung wird weiterhin durch die Geschäftsordnung der Vertreterversammlung unterstützt, wonach nur Mitglieder der Vertreterversammlung an deren Sitzung teilnehmen können. Die Sitzung der Vertreterversammlungen sind nicht öffentlich.
Infolgedessen unterliegen auch Beschlüsse nicht der Öffentlichkeit bzw. der Veröffentlichung. Es sei denn, sie sind in Rechtsvorschriften umgesetzt worden. Sie müssen dann zumindest im Staatsanzeiger veröffentlicht werden.
Der Haushaltsplan ist jedoch die einzige Möglichkeit für Mitglieder der AKH zu erfahren, wofür und in welcher Höhe ihre Mitgliedsbeiträge verwendet werden.
Nur auf diesem Wege ist es möglich:
- den AKH-Haushalt mit den von anderen Architektenkammern zu vergleichen,
- den Aufwand für Leistungen und Personal zu vergleichen,
- das Verhältnis von Kammmer- und Akademiehaushalt einzuschätzen,
- die Finanzierung und Bezuschussung der Akademie zu kennen,
- die Kosten für die nach HASG eigentlichen "Kernaufgaben" herauszulesen.
Nur durch die Kenntnis von Einnahmen und Ausgaben, von Haushalt und Kammerfinanzierung ist es den Mitgliedern möglich, die Beschlüsse der Vertreterversammlung zur Höhe des Mitgliedbeitrags nachzuvollziehen.
Wir fordern deshalb, dass nicht nur der Haushaltsplan, sondern darüberhinausgehend auch andere Beschlüsse und Protokolle - z.B. von Vertreterversammlungen, Ausschüssen und Arbeitsgruppen - den Kammermitgliedern zugänglich gemacht werden.
Ein entsprechender Beschluss der Vertreterversammlung kann eine Veröffentlichung bewirken.
Auch hier ist zur Durchsetzung dieser Forderung bzw. Änderung entsprechender Rechtsvorschriften der politischen Weg (Wahl der Vertreterversammlung, persönliche Willensbekundungen gegenüber der Kammer) gegeben. Im Jahr 2012 endet die Gültigkeit des Hessischen Architekten- und Stadtplanergesetzes. Bis dahin muss in Wiesbaden eine neue Vorlage erarbeitet werden.
Möchten Sie weitere Informationen zum Thema „Haushalt 2009 und Haushaltsetat 2010“,
schreiben Sie uns (aus rechtlichen Gründen nur für Mitglieder der AKH).
Es geht auch anders! Das Beispiel Dänemark
April 2010 | Aktionen
Ende März haben wir uns mit anderen, nicht-hessischen Initiativgruppen und Kollegen in Porta Westfalica zu einem Informations- und Gedankenaustausch getroffen.
Erörtert wurden berufspolitische Themen und Problemstellungen, die bei den Architektenkammern und den etablierten Berufsverbänden kaum oder nur unzureichende Beachtung finden.
Herausragende Themen waren zum einen das arbeitsrechtliche Verhältnis zwischen Architekt als Arbeitgeber und Architekt als Arbeitnehmer, zum anderen das Verhältnis zwischen Architektenkammern und ihren Mitgliedern.
Einen interessanten Beitrag zu beiden Sachverhalten stellte der Erfahrungsbericht eines Kollegen dar, der seit einigen Jahren in einem dänischen Architekturbüro arbeitet.
Die dort existierende Organisationsstruktur der Architektenschaft in drei unabhängig von einander agierenden Berufsverbänden (der akademische Architektenvereinigung aller dänischen Architekten mit freiwilliger Mitgliedschaft kommt die Aufgabe zu, sich für die allgemeinen berufspolitischen Belange einzusetzen und das Berufsbild „Architekt“ zu pflegen; die Architektengewerkschaft und der Architekten-Arbeitgeberverband regeln verbindlich ausschließlich arbeitsrechtliche Belange als Tarifpartner).
Links zum Thema:
Hierin sehen wir wertvolle Denkansätze bei der Diskussion über die Klärung der Frage, wie der Berufsstand „Architekt“ sich zukünftig selbst organisieren und zwischen den unterschiedlichen Interessenlagen von angestellten, freischaffenden oder unternehmerisch tätigen Architekten innerhalb dieser Berufsgruppe vermitteln kann.
Möchten Sie weitere Informationen zum Thema „Initiativtreffen Porta Westfalica“,
schreiben Sie uns.
Internetaufritt der AKH soll attraktiver werden
April 2010 | Parlament
Die Internetseite der AKH ist sowohl für Architekten als auch für Bauherren emotional wenig ansprechend, und ist aufgrund der vielen Unterpunkte in den Menüleisten wenig übersichtlich.
Die Überarbeitung ist unumgänglich, deshalb hat sich die Arbeitsgruppe Öffentlichkeitsarbeit (AG Öff) dem Thema Homepage angenommen.
Konsens besteht zunächst in der Forderung der optischen Aufwertung und der Neusortierung der Inhalte. Ein in der AG Öff verbreiteter Wunsch ist die Errichtung eines Serviceportals, das die bereits auf der Homepage vorhandenen praktischen Informationen bündelt.
Um den Arbeitsprozess zu beschleunigen hat die AG Öff entschieden, eine Arbeitsgruppe zu formieren und der AG ein neues Konzept vorzuschlagen. Das erste Treffen hierzu findet Anfang Mai statt.
Die Hompepage basiert technisch auf einer Programmierung aus dem Jahre 2002. Eine Anpassung an geänderte Bildschirmauflösungen fand 2007 statt. Aus Kostengründen wurde damals auf eine grafische Neuausrichtung verzichtet. Grundsätzlich ist die Programmierstruktur aufgrund des Alters wenig flexibel, bereits das o.g. Serviceportal wird eine grundsätzliche Neuprogrammierung erfordern.
Wir - die Liste Fortbildung ohne Nachweispflicht (FoN) - fordern den Servicebereich als vollwertiges Forum auszubauen!
Im Zuge unseres Leitgedankens „Mehr Transparenz“ soll jedes Mitglied in einem passwort-geschützten Bereich umfassend in die Kammerarbeit des Vorstandes, der Vertreterversammlung, der Ausschüsse und Arbeitsgruppen Einblick nehmen können. Dazu gehört die Bereitstellung von Beschlüssen und Protokollen der entsprechenden Gremien, und nicht zuletzt die Bekanntgabe des Haushaltsplans.
Der Vorstand der AKH wurde von der AG Öff aufgefordert zu prüfen, welche Dokumente veröffentlicht werden dürfen und bei welchen Themen berechtigte Schutzinteressen der AKH bestehen.
Möchten Sie weitere Informationen zum Thema „Öffentlichkeitsarbeit der AKH“,
schreiben Sie uns (aus rechtlichen Gründen nur für Mitglieder der AKH).
(Freiwillige) Fortbildung wird (auch) belohnt
Februar 2010 | Aktionen
Wir möchten auf eine
Information der AIA aufmerksam machen hinsichtlich Berufshaftpflicht-Beitragshöhe und
freiwilliger Fortbildung.
Verstehen Sie diesen Hinweis
nicht als Werbung/Empfehlung für die AIA, sondern als Diskussionsbeitrag zur materiellen Anerkennung von Fortbildungsmaßnahmen.
Nach unserer telefonischen Rücksprache hatte die AIA wohl allen Architekten- und Ingenieur-Länderkammern einen solchen Rahmenvertrag angeboten.
In Hessen hat nur die Ingenieurkammer einen solchen Rahmenvertrag abgeschlossen.
Sprechen Sie Ihre Berufshaftpflichtversicherung auf einen solchen Beitragsrabatt an bei Glaubhaftmachung von Fortbildungsmaßnahmen.
Schreiben Sie uns, ob Ihre Haftpflichtversicherung Ihnen einen Beitragsrabatt bei Nachweis von Fortbildungsmaßnahmen gewährt.
Fortbildungsnachweise angemahnt!
Januar 2010 | Ehrenverfahren
Zur Zeit erhalten alle Mitglieder, die noch nicht die geforderte Anzahl von 48 Fortbildungspunkten für den 2. Abrechnungszeitraums nachgewiesen haben, Post aus Wiesbaden. Sie werden aufgefordert, die fehlenden Fortbildungspunkte nachzureichen bzw. das Versäumnis zu begründen. Der 2. Abrechnungszeitraums umfaßt die Zeit vom 07/2005 bis 06/2009 - einschließlich der satzungsgemäßen Nachfrist.
Sollten Sie zu dem Kreis der betroffenen Mitglieder zählen bzw. der Praxis dieser Nachweispflicht kritisch gegenüberstehen, teilen Sie uns Ihre Reaktion mit bzw.
schreiben Sie uns Ihre Meinung.
Haushaltsentwürfe für 2010 von AKH und Akademie liegen vor
Januar 2010 | Parlament
In der letzten Vertreterversammlung wurde den Entwürfen des Haushaltsplans 2010 für die
Architekten- und Stadtplanerkammer Hessen als auch für die
Akademie der AKH zugestimmt. Da die Haushaltspläne nicht von der AKH veröffentlicht werden, haben interessierte Mitglieder der AKH die Möglichkeit, diese bei der Geschäftsstelle in Wiesbaden zur Einsicht anzufordern.
Sollten Sie weitere Fragen dazu haben,
schreiben Sie uns.
Baukultur und Architektenwettbewerb - zum Beispiel Hotelneubau in Darmstadt
Dezember 2009 | Aktionen
In den letzten Wochen wurde heftig um den geplanten Neubau eines Hotels in der Darmstädter Innenstadt gestritten. Bei der in den örtlichen Tageszeitungen (Darmstädter Echo, Frankfurter Rundschau) geführten öffentlichen Diskusion meldeten sich zu Beginn Parteien, Berufsverband, Bürgerinitiative und Denkmalamt zu Wort.
Daraufhin haben wir in unserem
Schreiben vom 8.11.2009 den Vorstand der AKH aufgefordert, diese Diskussion zum Anlass zu nehmen, um die klare Haltung der AKH zu Baukultur und Archtitektenwettbewerb ebenfalls öffentlich kund zu tun.
Am 09.12.2009 erschien im
Darmstädter Echo diese
Stellungnahme der AKH zum Hotelneubau.
Bemerkenswert ist die Rolle des BDA Darmstadt in dieser Diskussion: einerseits versteht er es sich in mehreren Presseartikeln mit der Forderung nach einem offenen Architektenwettbewerb in Szene zu setzen (so noch am
12.12.2009), andererseits ist der mit der Planung direkt beauftragte Architekt selbst Mitglied des BDA Darmstadt.
Die
Aussage der CDU-Stadtabgeordneten Wegel und Schmidt im Darmstädter Echo vom 09.12.2009 bezieht sich lt. einer Berichtigung im Darmstädter Echo vom 17.12.2009 nicht auf Sinn und Zweck eines Architektenwettbewerbs, sondern auf die mögliche Festsetzung eines Bebauungsplans für das Gebiet um das geplante Hotel am Markplatz.
Aktualisierung Ratgeber Pflichtfortbildung
Dezember 2009 | Ehrenverfahren
Unser Ratgeber wird z. Zt. aufgrund der Beschlussfassung zur Novellierung der Fortbildungsordnung überarbeitet. Die bisherige Version nahm Bezug auf die beiden zurückliegenden Abrechnungszeiträume. Bei Interesse können Sie die bisherige Version
hier anfordern. Sie finden Antworten auf häufig gestellte Fragen (FAQ) zur Fortbildungspflicht, Ehrenverfahren und Bußgeldbescheiden.
Novellierung der Fortbildungsordnung
Dezember 2009 | Parlament
Mit der Abstimmung in der Vertreterversammlung zur Novellierung der Fortbildungsverordnung hat die Diskussion um die Nachweispflicht ihren vorläufigen Abschluss gefunden. Dass es überhaupt zu dieser Novellierung gekommen ist, ist ausschließlich auf Betreiben der „Initiative Hessischer Architekten“ und „Fortbildung ohne Nachweispflicht“ zurückzuführen, die genau vor einem Jahr die Sanktionierung der Nachweispflicht zu einem polarisierenden Thema bei den Kammerwahlen 2009 gemacht haben.
Die Vertreterversammlung der AKH hat am 8.12.2009 in Wiesbaden mit 39 zu 22 Stimmen (keine Enthaltung) für den Vorschlag des Sonderausschusses
zur Novellierung der Fortbildungsordnung gestimmt. Dieser Vorschlag wurde von den Mitgliedern des Sonderausschusses zuvor mit 6 zu 4 Stimmen (keine Enthaltung) als Mehrheitsvotum zur Vorlage verabschiedet. Auch der Vorstand der AKH empfahl der Vertreterversammlung diesen Vorschlag zur Beschlussfassung.
Lt. AKH-Homepage sind die wesentlichen Änderungen der Novellierung Folgende:
- Durch eine vorangestellte Einleitung wird die Notwendigkeit kontinuierlicher beruflicher Fortbildung stärker hervorgehoben.
- Die Vergabe von Fortbildungsurkunden, -zertifikaten und -siegeln schafft zusätzliche Anreize zum Besuch von Fortbildungsveranstaltungen.
- AKH-Mitglieder, die das 60. Lebensjahr vollendet haben, unterliegen nicht mehr der Nachweispflicht. Derzeit gilt dies erst mit Vollendung des 65. Lebensjahres.
- Der Abrechnungszeitraum wird auf vier Jahre (derzeit drei Jahre) verlängert; pro Abrechnungszeitraum sind künftig 32 Fortbildungspunkte nachzuweisen (derzeit 48 Fortbildungspunkte in drei eines Abrechnungszeitraums zu erwerben und nachzuweisen). Hierfür erhält das Mitglied ein „Fortbildungssiegel AKH“.
- Über die Mindestverpflichtung hinausgehende, nachgewiesene Fortbildungspunkte können komplett in den nächsten Abrechnungszeitraum übertragen werden (derzeit maximal acht).
- Zusätzlich können ausdrücklich auch Besuche von Fachvorträgen und „Qualitätszirkeln“ zum Nachweis der Fortbildungspflicht herangezogen werden.
(Infos zu „Qualitätszirkeln“ finden Sie z. B. hier.)
Wir, die „Initiative Hessischer Architekten“ und die Wahlgruppe „Fortbildung ohne Nachweispflicht“, konnten uns mit unserer Forderung nach Abschaffung der Nachweispflicht einschließlich ihrer Sanktionierung in Form eines
„Minderheitenantrags“ nicht durchsetzen. Damit fällt das Wählervotum für eine Fortbildung ohne Nachweispflicht, wofür ca. 40% der Wähler bei den Kammerwahlen gestimmt hatten, „unter den Tisch“!
Obwohl die jetzige Novellierung Vorschläge von uns aufgreift (die Vergabe von Fortbildungsurkunden und -zertifikaten), vertreten wir weiterhin die Auffassung, dass das Recht auf eigenverantwortliche, selbstbestimmte und selbstorganisierte Berufsausübung als
freischaffende (und auch angestellte) Architekten auch durch diese Novelle unverhältnismäßig eingeschränkt wird.
Nach wie vor bleibt die Nachweispflicht, ihre Sanktionierung, die Ungleichbehandlung von Mitgliedern und die Bürokratisierung durch die Fortbildungskonten bestehen.
Für die beiden zurückliegenden Abrechnungszeiträume gilt weiterhin die „alte“ Fortbildungsordnung. Es ist zu erwarten, daß die Ehrenverfahren wegen Verstoßes gegen die Nachweispflicht, die bislang noch nicht durchgeführt bzw. „auf Eis gelegt“ worden waren, in der nächsten Zeit wieder aufgenommen werden.
Beispielhaft
26. November 2009 | Parlament
Bei unserer Vergleichsrecherche über die Informations- und Veröffentlichungspolitik der Länderkammern sind wir auf der Homepage der Hamburgischen Architektenkammer auf den
Bericht zur Kammerversammlung der Hamburgischen Architektenkammer gestoßen. Das sehr umfangreiche, 47-seitige Protokoll der Kammerversammlung vom
01. Oktober 2009 informiert ausführlich über die Tätigkeit und Aufgaben der Kammer, zählt Arbeitsergebnisse der einzelnen Ausschüsse auf und veröffentlicht die Jahresbilanz 2008 und den Hauhaltsplan für 2010 mit Erläuterungen!
Auf Seite 17 unter Punkt 4.1 steht auch ein kurzer Statusbericht zur Diskussion über den „Nachweis der Fortbildung für Mitglieder“.
Die Achitektenkammer Saarland hat im DABregional 01/09 ihren Haushaltsplan 2009 veröffentlicht.
Informationsarbeit wird eingeschränkt
07. November 2009 | Parlament
Wir sind von Seiten des Vorstands bzw. der Geschäftsführung der AKH angehalten worden, keine Dokumente, die im Zusammenhang mit nichtöffentlicher Gremienarbeit der AKH erstellt werden - wie z. B. Tagesordnungen von Ausschüssen und Arbeitsgruppen - auf unserer Homepage zu veröffentlichen. Dies darf nur z. B. im Zugriff über einen passwortgeschützten Benutzerbereich erfolgen. Wir kommen dieser Auforderung in der Weise nach, dass wir die von dieser Regelung betroffenen, bereits eingestellten Dokumente von unserer Homepage wieder entfernt haben.
Wir werden deshalb solche Informationen zukünftig nur auf persönliche Anfrage an Mitglieder der AKH weitergeben.
Neue Rubriken auf unserer Homepage
07. November 2009 | Aktionen
Unter dem Menüpunkt „Wiesbaden“ finden Sie unsere Positionen und Arbeitsthesen, die wir in den Ausschüssen und Arbeitsgruppen vortragen möchten. Sie sind herzlichst dazu aufgefordert, sich an der Diskussion über unsere Positionen und Arbeitsthesen zu beteiligen. Sie können uns gerne Ihre Anregungen und Kritik mitteilen.
arc | vote, Hannover
09. November 2009 | Aktionen
Die Internet-Plattform für die Bewertung von Architekturbüros in Deutschland
arc | vote möchte über die aktuelle, schwierige Lage der Architekten in Deutschland aufklären und Vorschläge zur Verbesserung machen. Um dies zu erreichen bittet arc | vote um die nötige Unterstützung und Hilfe aller, die durch ein Voting für Transparenz der Bedingungen sorgen können und auf diese Weise vor allem auf diejenigen Büros aufmerksam machen, die trotz schwieriger ökonomischer Lage ansprechende und angemessene Arbeitsbedingungen anbieten.
„Voten - um zu verbessern“ lautet der Slogan, der komprimiert zum Ausdruck bringen soll, wofür arc | vote steht.
Darüber hinaus werden zu vielen der unter "aufklären" angesprochenen Mißstände detaillierte Informationen gegeben, u.a. zu den Themenkomplexen Vertragsrecht, Fort-und Weiterbildung, nachhaltig Bauen und Software für Architekten.
Weiteres Gerichtsurteil
Oktober 2009 | Ehrenverfahren
Am Verwaltungsgericht Darmstadt wurde in einem weiteren Widerspruchsverfahren die Klage eines Mitglieds gegen den Bußgeldbescheid abgewiesen. Den vollen Wortlaut des Urteils können Sie
hier lesen. Mit diesem Urteil wird die Vorgehensweise der AKH bei der Ahndung von Verstößen gegen die Nachweispflicht vorläufig bestätigt. Dieses Urteil macht wiederum deutlich, dass
nur durch die grundsätzliche Änderung der Fortbildungsordnung mit Abschaffung der Nachweispflicht die eigenverantwortliche Fortbildung mit freiwilliger Zertifizierung auf vernünftige und sinnvolle Weise sichergestellt werden kann.
Vertreterversammlung auf Vorstandskurs!
26. August 2009 | Parlament
In der Vertreterversammlung am 26. August 2009 wurde nach Diskussion und Abstimmung die endgültige Entscheidung über eine Fortbildungsordnung mit oder ohne Nachweispflicht vertagt. Unser Antrag auf sofortige und ersatzlose Abschaffung der jetzigen Fortbildungsordnung mit Nachweispflicht wurde mehrheitlich abgelehnt.
Dem Antrag des BDA auf Einrichtung eines Sonderausschusses wurde nach Streichung des Satzteils:„..., ohne dass grundsätzliche Ziele (der Fortbildungsordnung - Ergänzung d. V.) aufgegeben werden“ mehrheitlich zugestimmt. Die Vertreterversammlung folgt mit dieser Entscheidung der zuvor ausgesprochenen Empfehlung des Vorstands. In der Diskussion hatten Vertreter des BDA ausdrücklich erklärt, dass der BDA an einer Nachweispflicht festhält.
Sie bestimmen den Kurs der AKH?
10. August 2009 | Parlament
„Bestimmen Sie den Kurs der AKH!“. Mit diesem Aufruf im DABregional 2/09 zu den Wahlen der Vertreterversanmmlung appellierte der damalige Vorstand der AKH an die Mitglieder, von ihrem Wahlrecht Gebrauch zu machen und so Einfluss zu nehmen auf Entscheidungen, die unser Berufsstand in den nächsten Jahren treffen muss.
Nun liegt eine
Stellungnahme des Hesssichen Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung (HMWVL) zu zwei unserer Anträge vor, die deutlich macht, dass das Selbstverwaltungsregime der Kammer und insbesondere die Aufgaben und Zuständigkeiten der gewählten Vertreterversammlung stark eingeschränkt sind.
2. Sitzung der Vertreterversammlung
06. August 2009 | Parlament
Die Tagesordnung der 2. Vertreterversammlung in Wiesbaden am 25. August mit den Kommentaren des Vorstands zu unseren Anträgen und den Anträgen von BDA und IHA zur Abschaffung/Änderung der Fortbildungssatzung finden Sie
hier.
Ein klarer Wählerauftrag
Juli 2009 | Parlament
Im DAB 07/2009 - Regionalteil Hessen, Seite 3 - schreibt die Geschäftsführerin Frau Dr. Portz angesichts des Ergebnisses der Vorstandswahlen der AKH zur Gestaltung der Berufspolitik für den Berufsstand:
„Dazu gehört der klare Wählerauftrag, noch einmal neu über die Regelungen zur Pflichtfortbildung nachzudenken.“
Die Abstimmungsergebnisse zur Vorstandswahl im Einzelnen können Sie
hier nachlesen.
„Nur die allerdümmsten Kälber...“
Juni 2009 | Presse
Prof. Wilhelm Kücker fragt in den
BDA-Bayern Informationen 2/2009 nach dem „Warum und Wofür“ der hessischen Fortbildungspraxis.
Wie er darüber denkt ist nicht nur allein wegen des Themas lesenswert ...
Neue Ehrenverfahren vorerst ausgesetzt
26. Mai 2009 | Ehrenverfahren
Der
Tätigkeitsbericht des Vorstands vom 26.05.2009 informiert darüber, dass der bisherige Vorstand bereits beschlossen hat, mit Ablauf der Nachfrist des 2. Abrechnungszeitraums am 30.06.2009 zunächst gegen kein Mitglied neue Maßnahmen wegen Nichterfüllung der Nachweispflicht einzuleiten, bevor die Vertreterversammlung das Thema „Fortbildungsordnung“ neu behandelt und wie auch immer darüber entschieden hat. Von dieser Maßgabe jedoch nicht betroffen bleiben weiterhin - lt. Frau Ettinger-Brinckmann wegen gesetzlicher und satzungsmäßiger Gründe - bereits eingeleitete Ehrenverfahren.
Dennoch ist die og. Absichtserklärung für uns ein weiterer Erfolg - nach dem Wahlergebnis - auf dem Weg zur Abschaffung der Nachweispflicht.
Vorstandswahlen: Alles bleibt beim Alten
26. Mai 2009 | Parlament
Das
Ergebnis der Vorstandswahlen hat anders als das Wahlergebnis keine Überraschungen gebracht: Die Besetzung des neuen Vorstands ist nach Verbandszugehörigkeit identisch mit dem alten Vorstand. Von den zwölf Vorstandsmitgliedern sind neun bisherige Vorstände auch für weitere fünf Jahre in ihrem Amt bestätigt worden, drei wurden wegen Ausscheidens der bisherigen Vorstandsmitglieder aus der Vertreterversammlung für die jetzige Wahlperiode neu besetzt.
Bemerkenswert ist, dass bei neun Vorstandswahlen jeweils nur ein Kandidat angetreten ist - Resultat der Wahlordnung, die jeder der sieben Tätigkeitsarten einen Vertreter/-in im Vorstand garantiert. Lediglich bei drei Wahlen, dem für das Amt des Präsidenten, eines Vizepräsidenten und eines Vorstands - haben sich jeweils zwei Mitglieder zur Wahl gestellt:
- Präsident/-in: Frau Ettinger-Brinckmann/BDA und Herr Schratz/Fortbildung ohne Nachweispflicht,
- 1. Vizepräsident/in: Herr Bitsch/BDA und Herr Blaschke/BDB,
- weiteres Vorstandsmitglied: Frau Holz/BDA und Herr Präger/BDB.
Durch den Ausgang dieser Wahlen und die Wiederwahl der „alten“ Vorstandsmitglieder sind die bestehenden Kammerstrukturen bestätigt worden.
Die „gute Mischung aus Erfahrung und neuen Ideen“, die sich Frau. Dr. Portz noch am 13.03.2009 in ihrer Kommentierung zum Ausgang der Kammerwahl 2009 durch die Zusammensetzung der neuen Vertreterversammlung versprochen hat, ist in der Zusammensetzung des neuen Vorstands nicht erkennbar.
Wir stellen fest, dass das Ergebnis der Vorstandswahlen nicht das Ergebnis der Wahlen zur Vertreterversammlung und das Abstimmungsverhalten der Mitglieder der AKH widerspiegelt.
Keine Diskussion über Informationspolitik des Vorstands
26. Mai 2009 | Parlament
Wir hatten die Mitglieder der „alten“ Vertreterversammlung mit Emailschreiben vom 18.05.2009 darum gebeten, in ihrer letzten Sitzung am 26.05.2009, den scheidenden Vorstand zu einer klärenden Stellungnahme in Hinblick auf die Veröffentlichung von zwei unterschiedlichen Versionen ein- und desselben Tätigkeitsberichts aufzufordern. Dieser Bitte wurde nicht entsprochen.
Uns liegt lediglich eine
Stellungnahme der Geschäftsführung als Email vom 19.05.2009 vor.
Die Erklärungen von Frau Dr. Portz lassen wir unkommentiert!
Erste Anträge
25. Mai 2009 | Parlament
Am 18.05.2009 hatten wir bereits folgende Anträge
bei dem noch amtierenden Vorstand eingereicht. Da uns in einem Antwortschreiben der AKH mitgeteilt wurde, dass wir entsprechend Geschäftsordnung erst mit Beginn der Mitgliedschaft in der Vertreterversammlung berechtigt sind Anträge einzureichen, werden wir diese Anträge erneut im Anschluss an die konstituierende Sitzung der neuen Vertreterversammlung am 26.05.2009 beim neugewählten Vorstand ein mit Aufforderung zu Diskussion und Beschlussfassung in der nächstfolgenden Vertreterversammlung erneut einreichen.
Vorstand informiert Mitglieder nach Gutdünken
18. Mai 2009 | Parlament
Die
ursprüngliche Version des Tätigkeitsberichts des Vorstands an die Vertreterversammlung der AKH vom 17.12.2007 ist zu einem nicht bestimmbaren Zeitpunkt durch eine
neue, geänderte Version ersetzt worden:
in der neuen Version fehlt unter anderem der Punkt "Veranstaltung im deutschen Architekturmuseum (DAM)" unter der Überschrift "Fortbildungsverpflichtung" vollständig (siehe Rotmarkierung in Ursprungsversion). Es handel sich dabei um den Kommentar der Präsidentin zu einer öffentlichen Diskussionsveranstaltung im Deutschen Architekturmuseum in Frankfurt am 15.11.2007.
Weiterhin wurden neben formalen Änderungen ein kompletter Absatz zum Thema "HOAI" und Sätze zum Thema der Antragstellungen und Anerkennungen von Nachweisberechtigungen gestrichen.
Alle gestrichenen Textstellen haben eines gemeinsam:
sie berichten über Aktivitäten der AKH, die nicht so positiv verlaufen sind, wie sie hätten verlaufen sollen.
Ein solcher "geschäftsmäßiger" Vorgang läßt die Arbeit des Vorstands in einem bemerkenswerten Licht erscheinen.
Wir haben die jetzige Vertreterversammlung
mit Schreiben vom 18.05.2009 gebeten, den Vorstand zu einer klärenden Stellungnahme aufzufordern.
Konstituierende Sitzung der Vertreterversammlung
18. Mai 2009 | Parlament
Die Tagesordnungen der alten und der neuen Vertreterversammlung am 26. Mai 2009 in Wiesbaden finden Sie
hier.
Reaktionen der Politik
28. April 2009 | Aktionen
Auf
unsere Schreiben an die im Hessischen Landtag vertretenen Parteien liegt eine erste Reaktion vor. In dem
Schreiben der FDP-Fraktion wird deutlich formuliert, daß zwar nach § 17 Abs. 3 HASG alle AKH-Mitglieder verpflichtet sind, sich beruflich fortzubilden, über alles Weitere aber keine Rechtsverordnung besteht, d.h. die Vollversammlung kann alles Weitere bestimmen.
Petition: Einstellung aller Ehrenverfahren wegen Verstoßes gegen die Nachweispflicht
07. April 2009 | Ehrenverfahren
In einem
Petitionsschreiben an den noch bis Ende Mai amtierenden Vorstand der AKH fordern wir dazu auf, die laufenden Ehrenverfahren wegen des Verstoßes gegen die Nachweispflicht unverzüglich bis auf weiteres auszusetzen.
BDB und IHA beabsichtigen, zur selben Zeit eigene Schreiben mit gleichem Inhalt an den Vorstand zu richten.
Die Antwort der AKH vom 23.April auf unser Petitionsschreiben können Sie
hier lesen.
Eintragung nur mit Punkten
01. April 2009 | Rechtspraxis
Seit 01. April 2009 ist in Rheinland-Pfalz die neue
Durchführungsverordnung des Architektengesetzes in Kraft getreten. Dadurch sind Antragsteller verpflichtet, während ihrer zweijährigen berufspraktischen Tätigkeit bestimmte Fortbildungsveranstaltungen zu besuchen. Nachgewiesen werden müssen bei Antragstellung zur Eintragung mindestens 64 Unterrichtsstunden. Das sind immerhin weniger als die mindestens 80 Stunden in Hessen.
Hessen-Bachelor ade?
01. April 2009 | Rechtspraxis
Nach Nordrhein-Westfalen passt jetzt auch Mecklenburg-Vorpommern das Architekten- und Ingenieurgesetz an: als Voraussetzung für den Kammereintritt muss ein mindestens vierjähriges Studium nachgewiesen werden. Das gilt für Hochbau-, Innen- und Landschaftsarchitekten sowie Stadtplaner.
Begründung:
„Auch soll mit dem Gesetz verhindert werden, dass sich Absolventen aus anderen Ländern mit nur sechs Semestern Ausbildung bei uns eintragen können - also kein Eintragstourismus zulasten der Qualität. Das dient der Baukultur wie dem Schutz unserer solide ausgebildeten Kollegen vor unqualifizierter Konkurrenz.“
Manchmal sind Manche auch sehr Viele
17. März 2009 | Presse
Der BauNetz Newsletter berichtet unter dem Titel
„Manche gegen Fortbildungspflicht“ über das Wahlergebnis der Architekten- und Stadtplanerkammer Hessen. Die genannten Zahlen von zusammen 11 der 65 Sitze (IHA 9 Sitze, Fortbildung ohne Nachweispflicht 2 Sitze) spiegeln das tatsächliche Wahlverhalten nur verzerrt wider: beide Wahllisten kommen auf zusammen 27% der gültigen Stimmen (IHA 14,3%, Fortbildung ohne Nachweispflicht 13,1%). Damit folgen sie dem BDA und BDB auf Platz 3 und 4 bei der Stimmenanzahl (von insgesamt 12 angetretenen Wahllisten).
Neue Ideen im Architektenparlament: 43% der WählerInnen stimmen gegen die praktizierte Nachweispflicht!
16. März 2009 | Kammerwahl
Die Mitglieder der AKH haben die
Vertreter des neuen Architektenparlaments gewählt: unsere Kandidaten erhalten von den 8624 gültigen Stimmen über
tausend Stimmen ! Zusammen mit den anderen Wahllisten stellen die Kritiker der Nachweispflicht im künftigen Architektenparlament 20 der 65 Sitze.
Das ist ein klares Votum für eine Fortbildung ohne Nachweispflicht!
Jetzt heißt es, gemeinsam mit allen im Architektenparlament vertretenen Kritikern der Nachweispflicht für die Abschaffung der Nachweispflicht und die Einstellung der Ehrenverfahren zu kämpfen!
Leserbrief-Echo
10. März 2009 | Presse
Im Darmstädter Echo vom 10.03.2009 erscheinen zwei
Leserbriefe als Antwort auf den Artikel von Klaus Honold. Unser Leserbrief ist nur in verkürzter Form veröffentlicht. Nicht ersichtlich ist, dass Prof. Waechter selbst BDA-Mitglied und - da praktizierender Architekt über 65 Jahre - von der Nachweispflicht befreit ist.
Pro und Kontra Nachweispflicht
März 2009 | Presse
Auf Seite 6 der März-Ausgabe der Zeitschrift für Landschaftsarchitektur „Garten + Landschaft“ sind die kontroversen Stellungnahmen der Präsidentin der AKH, Barbara Ettinger-Brinckmann, und unserer Liste „Fortbildung ohne Nachweispflicht“ veröffentlicht:
„Fortbildung ja, aber mit Nachweispflicht?“ mit einem Aufruf an die Leser, ihre Meinung zu dem Thema mitzuteilen. Auch auf der
Internetseite der Zeitschrift ist dieser Aufruf mit einer email-Adresse zu finden.
Vier Jahre sind das Minimum!
März 2009 | Rechtspraxis
Auf Seite 3 der März-Ausgabe des
„Deutsches Architektenblatts“ gibt der Präsident der AKNW, Hartmut Miksch, bekannt, dass mit der Novellierung des Baukammerngesetzes Ende 2008 für die Eintragung in die Architekten- bzw. Stadtplanerliste der AKNW ein mindestens vierjähriges Studium Voraussetzung ist. Welche Bedeutung hat demnach für Absolventen noch ein dreijähriges Bachelorstudium - in Hessen seit der Studienreform Regelstudienzeit?
Darmstädter Echo zur Fortbildungspflicht
Februar 2009 | Presse
Klaus Honold, Redakteur des Darmstädter Echos, befasst sich in seinem Artikel
„Im schlimmsten Fall droht Berufsverbot“ vom 23.02.2009 mit dem Thema Fortbildungspflicht und AKH-Kammerwahl. In seiner Darstellung der Diskussion über die Zwangsmassnahmen der AKH rückt er jedoch die Befürworter der Fortbildungsordnung mit Nachweispflicht auf Seiten AKH und BDA mit Bild und Wort in den Vordergrund.
In unserem
Antwortschreiben vom 24.02.2009 an die Redaktion des Darmstädter Echos nehmen wir zu inhaltlichen Aussagen und Feststellungen dieses Artikels kritisch Stellung.
Die wählenden Mitglieder entscheiden!
22. Februar 2009 | Ehrenverfahren
Die bisherigen erstinstanzlichen Bescheide des Verwaltungsgerichts in Frankfurt haben die Fortbildungs- und Nachweispflicht aus formalen Gesichtspunkten bestätigt. Das Gericht hat die Ermessensentscheidung der AKH lediglich daraufhin kontrolliert, ob rechtliche Grenzen überschritten und in einer dem Zwecke der Ermächtigung entsprechenden Weise Gebrauch gemacht worden ist. Eine grundsätzliche Überprüfung der rechtlichen Grundlagen für eine solche Ermächtigung waren nicht Gegenstand der Verhandlung.
Dies macht deutlich, dass eine Fortbildung ohne Nachweispflicht im Augenblick nur auf dem politischen Weg durchsetzbar ist. Deshalb kommt dieser Kammerwahl eine entscheidende Bedeutung zu.
Reform der Fortbildungsordnung mit Nachweispflicht
19. Februar 2009 | Aktionen
Mit
Schreiben vom 19. Februar 2009 fordern wir die Landesverbände und Landtags-Fraktionen der fünf hessischen Parteien dazu auf, in der neuen Legislaturperiode des Hessischen Landtags die berufspolitischen Belange der freien Berufe auch in Hinblick auf eine selbstbestimmte und eigenverantwortliche Fortbildung zu berücksichtigen. Weiterhin soll der Hessische Landtag das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung (HMWVL) als oberste Aufsichtsbehörde der AKH dazu anhalten, die notwendigen Geschäftsprüfungen vor dem Hintergrund der Fortbildungsordnung und der darus resultirenden Bürokratisierung und Ehrenverfahrenspraxis durchzuführen.
Schon entschieden?
Februar 2009 | Ehrenverfahren
Auf der Internetseite der AKH ist der erste
Gerichtsbescheid des VG Frankfurt am Main in einem Widerspruchsverfahren vom 21.01.2009 veröffentlicht. Das Gericht hat die Klage eines Mitglieds abgewiesen. Dabei ist scheinbar auch das Verhalten des Mitglieds im Nachweis-Zeitraum bei der Urteilsfindung berücksichtigt worden.
Presse-Echo
Februar 2009 | Presse
Die Presse greift das Thema Nachweispflicht auf und verweist auf unsere Wahlgruppe:
Beitragerhöhung!
2. Februar 2009 | Rechtspraxis
Mitgliedsbeitrag erhöht sich auf 410 Euro gegenüber 377 Euro im Vorjahr (fast 9% Steigerung!).
Gründe für diese deutliche Beitragserhöhung nennt die Kammer nicht. Im
Tätigkeitsbericht des Vorstandes an die Vertretversammlung der AKH vom 10.12.2008 unter Punkt IV.1.a) Akademie/Belegungsquote der Fortbildung wird festgestellt, dass die Anmeldequote stark gesunken ist. Dies habe Auswirkung auf die Haushaltszahlen, auch auf den Akademie-Haushalt.
Im Kammer-Etat 2009 wird folglich ein Akademie-Zuschuss für 2007 in Höhe von 304.696 EUR bilanziert (statt den für 2007 ursprünglich budgetierten 201.961 EUR). Hierzu siehe auch §7 Finanzwesen in der
Satzung der Akademie der Architektenkammer Hessen .
Unterstützung
Januar 2009 | Kammerwahl
In einer Mailaktion werden Kollegen und Kolleginnen bundesweit angeschrieben, die beiden hessischen Initiativgruppen zu unterstützen, die sich bei der Kammerwahl zur Vertreterversammlung gegen die Nachweispflicht aussprechen. Die an uns adressierte Resonanz finden Sie im
Forum.
Populismus? - Reaktion des BDA-Hessen
Januar 2009 | Kammerwahl
Der BDA-Hessen appelliert in einem
Schreiben an seine Mitglieder, sich nicht durch den populistischen Protest einiger Architekten und Stadtplaner vom bisherigen BDA-Konzept der Fortbildung mit Nachweispflicht abbringen zu lassen.
Wir sind online!
26. Januar 2009 | Kammerwahl

Seit heute hat die Wahlgruppe „FORTBILDUNG OHNE NACHWEISPFLICHT“ eine homepage:„
www.keinnachweis.de“.
Jetzt auch im Saarland Nachweispflicht
Januar 2009 | Rechtspraxis
Seit 01.01.2009 gilt auch eine Fortbildungsordnung mit Nachweispflicht für die Mitglieder der Architektenkammer Saarland. Es ist also höchste Zeit, sich gegen die Nachweispflicht in den politischen Gremien einzusetzen. In diesem Zusammenhang verweisen wir auf unseren
Vergleich der Fortbildungsordnungen in den Bundesländern. Sie sind völlig uneinheitlich geregelt.
Bussgeld-Einnahmen auch im Kammeretat 2009 budgetiert
10.12.2008 | Ehrenverfahren
Im Kammer-Etat 2009 vom 10.12.2008 (
liegt uns vor) budgetiert die AKH weiterhin Bussgeld-Einnahmen aus Ehrenverfahren wegen Verstosses gegen die Nachweispflicht in Höhe von 125.000 Euro.
Runder Tisch
7. Dezember 2008 | Ehrenverfahren
1. Zusammentreffen von betroffenen Mitgliedern unter dem Arbeitstitel „Ehrenverfahren“ zu einem Erfahrungsaustausch im Cafe im Liebieghaus in Frankfurt am Main. Es wird verabredet, daß sich die
Gruppe „Ehrenverfahren“ regelmäßig treffen soll, um Themen wie der Stand bei den Ehren- und Widerspruchsverfahren und mögliche Formen der Öffentlichkeitsarbeit zu besprechen.
Hessenweite email-Aktion
Dezember 2008 | Kammerwahl
Mit Unterstützung von weiteren Kolleginnen und Kollegen machen wir in einer ersten hessenweiten email-Aktion auf unsere Wahlgruppe aufmerksam.
Wahlvorschlagliste „Fortbildung ohne Nachweispflicht“ eingereicht
21. November 2008 | Kammerwahl
Unsere
Wahlvorschlagliste „Fortbildung ohne Nachweispflicht“ wird am 21.11.2008 in Wiesbaden bei der AKH eingereicht und ein paar Tage später auch vom Wahlausschuss der AKH zur Kammerwahl 2009 zugelassen.
Eine eigene Wahlvorschlagliste
November 2008 | Kammerwahl
Als Reaktion auf die zunehmende Zahl eingeleiteter Ehrenverfahren und der fehlenden Dialogbereitschaft der AKH findet sich ein Kreis von Architekten aus dem Raum Darmstadt-Frankfurt zusammen und beschließt zur Kammerwahl 2009 eine eigene Wahlvorschlagliste einzureichen, als einzige verbleibende Möglichkeit, für eine Abschaffung der Zwangsfortbildung zu kämpfen.
Weitere Ehrenverfahren provozieren Widerspruchsklagen
im Jahresverlauf 2008 | Ehrenverfahren
In diesem Jahr werden etwa weitere 240 Ehrenverfahren wegen Verletzung der Nachweispflicht vom Ehrenausschuss eingeleitet bzw. durchgeführt. Es werden z.T. drastische Bussgeldstrafen verhängt (bis zu 5.000 Euro !). Einige der Betroffenen reichen daraufhin Widerspruchsklagen bei den zuständigen hessischen Verwaltungsgerichten ein.
Kritik unerwünscht
Oktober 2008 | Ehrenverfahren
Mitglieder der AKH erhalten die Mitteilung über die Einleitung eines Ehrenverfahrens gegen sie. In seiner Begründung des Verstosses gegen die Fortbildungspflicht durch Verletzung der Nachweispflicht führt der Vorstand der AKH u.a. die Mitunterzeichnung des
Schreibens an die Länderkammern vom 20.04.2007
an !
Nicht Wort gehalten
Juli 2008 | Rechtspraxis
Nachdem für den ersten Abrechnungszeitraum „Juli 2003 - Juni 2005“ die Anerkenntnisvereinbarung vom 11.03.2004 der „Initiative gegen Zwangsfortbildung“ in einigen Fällen auch wie versprochen gehandhabt worden ist, werden die in dieser Form vorgelegten Fortbildungsnachweise von der AKH für den zweiten Abrechnungszeitraum „Juli 2005 - Juni 2008“ jedoch
ohne Begründung abgelehnt. Die davon betroffenen Mitglieder fühlen sich hereingelegt.
Erste Ehrenverfahren
im Jahresverlauf 2007 | Ehrenverfahren
Die ersten ca. 50 Ehrenverfahren wegen Verletzung der Nachweispflicht werden in diesem Jahr vor dem Ehrenausschuss durchgeführt.
Punkte sammeln für die Baukultur?
15.11.2007 | Aktionen
Die Hessische Initiative Architektenfortbildung veranstaltet am 15. November 2007 in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Architekturmuseum Frankfurt unter der Moderation von Peter Cachola Schmal, Direktor des DAM, ein Streitgespräch zum Thema Fortbildungsverpflichtung.
Podiumsteilnehmer dieser öffentlichen Diskussionsveranstaltung sind Frau Dr. Portz (Geschäftsführerin der AKH), Frau Ettinger-Brinckmann (Präsidentin der AKH), Prof. Marg (Büro GMP), Dr. Lindlar (Mitglied im Bundesvorstand des Verbandes Beratender Ingenieure VBI) und Dr. Traichel (Geschäftsführer der Baukammer Berlin).
Unser persönliches Fazit:
Die Diskussion zeigt die unversöhnlichen Fronten zwischen den Apologeten der praktizierten, kontrollierten Fortbildung und den Befürwortern einer Fortbildung ohne Nachweispflicht.
Die Vertreter der Kammerposition behaupten mit Blick auf die Nachweispflicht, dass ohne Kontrolle die Fortbildung ein „Papiertiger“ bleibt, die Architekten ihren guten Ruf verlieren, die Pflichten des Berufstandes erfüllt werden müssen und die Bedingungen für den Nachweis einfach sind.
Die Kritiker verweisen auf die selbstbestimmte Fortbildung der Architektinnen und Architekten wie sie dem Leitbild des freien Architekten in seiner Verantwortung vor der Gesellschaft und als Unternehmer entspricht, ohne Bevormundung und Kontrolle.
Die Argumentation der Befürworter der Nachweispflicht gipfelt in dem Vorwurf, die Kritiker der Nachweispflicht haben einfach nicht aufgepaßt: die Fortbildungsordnung sei in einem demokratischen Prozeß zustande gekommen. Dadurch wird deutlich, dass die von uns gewünschte Diskussion über eine sinnvolle Praxis der Fortbildung innerhalb der AKH-Gremien nicht stattfinden wird und deshalb der Weg eines politischen Engagements in der Vertreterversammlung der AKH eingeschlagen werden muß.
Das Resümee der Präsidentin zu dieser Diskussionsveranstaltung kann in der Urfassung
„Tätigkeitsbericht des Vorstandes an die Vertretversammlung der AKH vom 17.12.2007“ nachgelesen werden. Dieser Tätigkeitsbericht wurde auf der Internetpräsenz der AKH durch eine
Version ersetzt, in der der Artikel über diese Veranstaltung fehlt!
Eine ausführlichere Berichterstattung finden Sie
hier.
Kammeretat budgetiert Bussgeld-Einnahmen
23.10.2007 | Ehrenverfahren
Im Kammer-Etat 2008 vom 23.10.2007 (
liegt uns vor) budgetiert die AKH erstmalig eine Bussgeld-Einnahme aus Ehrenverfahren wegen Verstosses gegen die Nachweispflicht in Höhe von 290.000 Euro.
Bitte um Stellungnahme
20. April 2007 | Aktionen
Ein von 17 Mitgliedern der AKH unterzeichnetes
Schreiben vom 20.04.2007 ist gerichtet an den Präsidenten der Bundesarchitektenkammer und an alle Präsidenten/-innen der 16 Architekten-Länderkammern mit der Bitte um Stellungnahme zum Stand der Diskussion und der Position zur Fortbildungspflicht in den einzelnen Bundesländern. Im Zeitraum Mai bis Juni 2007 antworten fünf der angeschriebenen Architektenkammern:
Kettenbrief-Aktion
02. April 2007 | Aktionen
Ein Kollege aus Wiesbaden initiiert eine
Kettenbrief-Aktion an das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung zur Änderung des hessischen Architekten- und Stadtplanergesetzes. Ende des Monats trifft die
Antwort des Ministeriums ein.
Fünf vor Zwölf: letzte Chance
10. Oktober 2006 | Rechtspraxis
Schreiben der AKH an Mitglieder, die ihrer Nachweispflicht bis dato noch nicht nachgekommen sind, mit der Aufforderung, zu dem Vorwurf des Verstosses gegen die Berufspflicht aus § 17 Abs. 3 HASG i. V. m. § 2 der Fortbildungsordnung schriftlich Stellung zu nehmen. Eine Anzahl von Kolleginnen und Kollegen widersprechen diesem Vorwurf unter Vorbringung einer ihrer Meinung nach plausiblen Begründung. Einige dieser Widerspruchsschreiben bleiben unbeantwortet.
Initiative in Darmstadt
Dezember 2005 | Aktionen
Aus dem "Darmstädter Architektenstammtisch" geht eine Initiativgruppe hervor, die es sich zum Ziel macht, durch weitere Aktionen die Fortbildungspraxis der AKH öffentlich zu machen und auf die Abschaffung der Nachweispflicht zu drängen.
Diskussionsveranstaltung der AKH
28. November 2005 | Aktionen
Diskussionsveranstaltung der AKH zum Thema „Pflichtfortbildung“ in der Central-Station in Darmstadt mit ca. 100 persönlich eingeladenen Kolleginnen und Kollegen, die zu diesem Zeitpunkt noch nicht die erforderliche Anzahl von Fortbildungspunkten nachgewiesen haben (weniger als 10 Punkte). Im Anschluss daran entwickelt sich ein informeller Informationsaustausch zwischen Teilnehmern dieser Veranstaltung, die überwiegend im Rhein-Main-Gebiet ansässig sind. Ähnliche Diskussionsveranstaltungen der AKH finden in diesem
Zeitraum auch in Kassel und Fulda statt.
Justizministerin Zypries lehnt Pflichtfortbildung ab
08. April 2005 | Presse
In Ihrer Rede
„Qualitätssicherung durch überprüfbare Pflichtfortbildung“ auf der 5. Europäischen Konferenz der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) in Berlin zum Thema Pflichtfortbildung bei Anwälten spricht sich Frau Justizministerin Brigitte Zypries gegen eine Nachweispflicht aus.
„betrifft: Pflichtlesen in Hessen“
Februar 2005 | Presse
Der Autor Kaye Geipel, Berlin, schlägt in seinem Artikel
„betrifft: Pflichtlesen in Hessen“ im Bauwelt-Heft 08/2005 auf Seite 11 vor, dem Bedürfnis der Architektenkammer Hessen nach kontrollierbarer Fortbildung durch Lesen von Fachliteratur in aller Öffentlichkeit Rechnung zu tragen.
Initiative gegen Zwangsfortbildung in Frankfurt
2003 – 2004 | Aktionen
In Frankfurt entsteht eine Initiative von Mitgliedern der AKH, die sich gegen diese Art von „Zwangsfortbildung für hessische Architekten“ aussprechen und entsprechende Aktionen zur Abschaffung planen.
Anlässlich eines Gesprächs, das am 11.03.2004 in Wiesbaden stattfindet, legt der Kammerpräsident Herr Prof. Bremmer dar, dass seitens der AKH den Mitgliedern ein eigener Gestaltungsspielraum bei der beruflichen Fortbildung zugebilligt wird in der Form, dass die Zuordnung nach Bereichen gem. § 3 (3) Fortbildungsverordnung nicht zwingend ist. Weiterhin sei die Möglichkeit gegeben, dass individuell nachgewiesene Teilnahmen an jeder Art von beruflicher Fortbildung (weltweit!) zum Punktekonto eingereicht werden können.
Aufgrund dieses ausgehandelten Kompromisses löst sich die Frankfurter Initiative auf.
„betrifft: Bildung auf hessisch“
Januar 2004 | Presse
Der Autor Jan Friedrich, Berlin, nimmt im Bauwelt-Heft 03/2004 auf Seite 7 das hessische Fortbildungsmodell unter dem Titel
„betrifft: Bildung auf hessisch“ sehr ironisch aufs Korn.
Einführung der Fortbildungsordnung
1. Juli 2003 | Rechtspraxis
Ab diesem Tag müssen mit Einführung der
Fortbildungsordnung als Anlage 1 zur Hauptsatzung alle Mitglieder der Architekten- und Stadtplanerkammer Hessen (mit Ausnahmen) ihre gesetzliche Verpflichtung zur beruflichen Fortbildung durch Fortbildungspunkte nachweisen, die sie durch Teilnahme an anerkennungsfähigen Veranstaltungen zur Fort- und Weiterbildung erwerben können.