Liebe Kollegen der nachweispflichtlosen Fortbildung,
vielen Dank für die Zusendung des Infomaterials. Ich gebe Ihnen Recht, dass Sanktionen bei nicht nachkommender Fortbildung wenig Sinn machen. Doch hierbei gleich die gesamte Fortbildung in Frage zu stellen, scheint mir übertrieben.
Ich halte eine ständige Fortbildung in allen Berufen für unverzichtbar. Denken wir doch nur kurz an die energetische Ertüchtigung von Bestandsgebäuden. Desgleichen gilt für den Brandschutz. Wir hätten doch in der Fachschaft kaum eine Diskussion Pro und Contra zur vorhandenen Problematik (z.B. Dämmsärken an Fassaden), würden eventuell wiedermal lediglich gesetzliche Vorgaben erfüllen und würden neue Aufgaben- und Umsatzfelder wiedermal den Ingenieuren überlassen, anstatt neue Ideen zu entwickeln.
Eine der wichtigsten Faktoren für Erfolg ist Vertrauen. Ohne Vertrauen in sein Fachwissen gehen wir nicht zum Arzt. Warum sollen also potentielle Auftraggeber zu Architekten gehen, wenn sie mehr Vertrauen zu Bauträgern und Fertighausherstellern haben als zu uns? Sie bieten schließlich Passivhäuser zu einem Festpreis an! Was soll bitte daran schlecht sein?
An dieser Einstellung, an diesem Bild der Architekten sollten wir arbeiten. Architekten sollten auf die Fragen unserer Kunden vorbereitet sein und durchaus auch kritisch antworten - aber stets fachlich korrekt und belegbar.
Seien wir also doch dankbar für die Möglichkeit der Fortbildung durch die AKH! Sicher ist alles nicht optimal geregelt - aber die Kurse sind günstig und meist modular aufgebaut!
Sicher sind nicht alle Fortbildungen sinnvoll - jedoch obliegt die Entscheidung, was ich hören will, ausschließlich jedem persönlich. Und hier ist Selbstverantwortung gefragt. Ich kann doch entscheiden wohin ich gehe, welcher Bereich mich interessiert und wo ich weiterkommen will.
Aber anscheinend sehen sich viele Kollegen zu unmoralischen Angeboten gezwungen. Wie kann ansonsten eine solche Gegenwehr entstehen zu etwas, was uns doch fördern soll?
Wie Sie sehen ist meine Einstellung eine etwas positivere als Ihre. Wenn Sie aber an kritischen Stimmen interessiert sind, trete ich gern mit Ihnen in die weitere Diskussion.
Bis dahin erst mal alles Gute.
Wilhelm Kücker, München 25. März 2009
Sehr geehrter Herr ...,
vielen Dank für Ihre Information über das Wahlergebnis. Ich war schon neugierig. Dass in diesem ersten Anlauf das Ziel nicht erreicht wurde, bedauere ich sehr. Immerhin sind 42,7% wahrlich nicht schlecht. Insofern hat sich die Mühe doch gelohnt, allein, um falsche Angaben der Kammer zu korrigieren bzw. öffentlich zu machen.
Was ich nicht verstehe, dass mit Ausnahme der BDB-Wähler nur die Mitglieder bzw. die Anhänger von IHA und Liste Fortbildung ohne Nachweispflicht sonst niemand für die Abschaffung gestimmt hat. Ich vermisse den BDA!?
Ihnen und Ihren Mitstreitern jedenfalls herzlichen Glückwunsch dafür, dass Sie alle ganz oben auf der Vertreterrangliste gelandet sind. Mit meiner fortgesetzten Unterstützung dürfen sie rechnen!
Rosita Gräf, Wilsenroth 22. März 2009
Meine herzlichste Gratulation zum Wahlergebnis der Kammerwahl!
Mit Interesse habe ich die Berichterstattung zur Wahl auf der Homepage der AKH gelesen.
Wenn ich`s richtig verstanden habe, hat Ihr erster Kandidat Hermann Schratz mit 762 Stimmen absolut die meisten Stimmen auf sich vereinigen können, im Gegensatz zu anderen namhaften Kandidaten/innen. Das sollte zu denken geben, am besten nicht nur mir ...
Ich persönlich habe gewählt, nicht weil ich mich mit der Architektenkammer so sehr identifiziere - wie auf der Homepage der AKH so beschönigend beschrieben - sondern das Gegenteil ist der Fall.
Deshalb freue ich mich auch über die 29 neuen Gesichter, und besonders über die
2 Ihrer Liste und die 9 der IHA!
Vielen Dank für Ihre Bereitschaft, sich für die wirklichen Belange des Berufsstands in Hessen einzusetzen. Es tut Not, dieser ausufernden, praxisfernen Bürokratie entgegen zu treten.
Ich wünsche ein gutes Gelingen, ein Zeichen ist gesetzt!
Karl Richter, Frankfurt 19. März 2009
Zwangsfortbildung
Leserbrief in der FAZ vom 13.03.2009 zum Artikel in der FAZ vom 11.02.2009
Die gesellschaftliche Entwicklung des Überwachens und Strafens hat nun in einem grotesken Fall von Amtsanmaßung die berufsständische Organisation der Architekten erreicht. Ehrengerichtsvorsitzende, darunter solche, die hauptberuflich ein Gefängnis in Mittelhessen leiten, sanktionieren Architekten, die es wagen, ihrer Weiterbildung nicht durch den Besuch einer mediokren Fortbildungsveranstaltung der Öffentlichkeit gegenüber „transparent“ nachzuweisen, sondern sich ihr Wissen im Eigeninteresse selbstbestimmt nachzuweisen. So war es zumindest einmal üblich - nicht nur bei den freien Berufen. Die Begründung für diese Form der Zwangsfortbildung liegt in der Existenzsicherung der sogenannten Akademie der Architektenkammer, deren Buchung die Kammermitglieder, anders als öffentlich dargestellt, nun überwiegend auf den jeweiligen Stand ihres persönlichen „Fortbildungskontos“ abstimmen. Die Haushaltszahlen der Kammer, die infolgedessen gesunken sind, werden mit den bereits im Haushalt budgetierten Geldstrafen gegen betroffene Architekten und mit massiv erhöhten Mitgliederbeiträgen kompensiert.
Regt sich Widerstand gegen die praktizierte Nachweispflicht, wird die Bestätigung der Pflicht zum Fortbildungsnachweis durch das Verwaltungsgericht prompt auf die Website der Architektenkammer gestellt. Das Gericht hat allerdings nur die verwaltungsrechtlichen Grundlagen des verhängten Bußgeldbescheids geprüft. In dieser Instanz hat es hingegen nicht darüber zu befinden, ob die in Hessen praktizierte Fortbildungssatzung als solche den verfassungsrechtlichen Vorgaben genügt oder konform zum §12 des Grundgesetzes bezüglich der Berufsfreiheit ist. Sollte die demokratisch legitimierte Vertreterversammlung der Architektenkammer nach den anstehenden Kammerwahlen die Nachweispflicht und Sanktionsbewehrung der Fortbildungsordnung nicht abschaffen, bleibt demnach nur die Überprüfung dieser Absurdität vor dem Verfassungsgericht.
Peter Becht, Offenbach 19. März 2009
Zum Thema Nachweispflicht der Nachbildung AKH
1. Die Nachweispflicht garantiert die Existenz der Akademie der AKH. Daraus resultieren der unverhältnismäßige und vehemente Widerstand der AKH gegen die Kritiker der erzwungenen Fortbildung und die unangemessenen Androhungen von Bußgeldern und Ehrenverfahren gegen jene Architekten, die der Nachweispflicht nicht nachkommen wollen.
2. Zuerst wurde von Interessenten der AKH die Akademie geplant und erst danach der gesetzliche Rahmen zur Nachbildung geschaffen. Es gab ursprünglich hierzu keine Initiative des Gesetzgebers selbst.
3. Die Akademie maßt sich damit eine Art Ergänzung des Architekturstudiums an und wird solchermaßen zum unverzichtbaren Steigbügelhalter jener Interessen, die aus Kostengründen eine Minderung der Qualität und Dauer des Architekturstudiums beabsichtigen.
4. Es ist davon auszugehen, dass die Akademie eine Einnahmequelle für diejenigen ist, die sie organisieren bzw. für diejenigen, die in der Akademie unterrichten. (Es besteht hier ein vielschichtiger, sich gegenseitig begünstigender Interessenklüngel zwischen Kammermitgliedern, Akademie, Dozenten, Messen, der Industrie und auch dem Architekturmuseum.)
5. Ich habe schon in Darmstadt (Diskussion der Architektenschaft mit Vertretern der AKH) darauf hingewiesen, dass die Akademie bestrebt ist, mit den Mitteln der AKH, den mit einer Nachweispflicht gekoppelten Betrieb von Akademien in allen Bundesländern zu organisieren, um solchermaßen zum unverzichtbaren Bestandteil der Architektenlandschaft zu werden.
6. In einer Zeit, in der eine immer noch anwachsende Architektenschaft einem immer kleiner werdenden Bauvolumen gegenübersteht, werden vor allem freie Architekten mit den Kosten der Nachbildung oder gar mit Kosten von Bußgeldern überzogen, um einen Wasserkopf zu finanzieren, den eine Architektenschaft, die, abgelenkt vom Kampf um den Existenzerhalt, sträflich hat anwachsen lassen.
7. Es ist an der Zeit insgesamt darüber nachzudenken, wie die Kammern verschlankt und ihre Aktivitäten auf ein Maß von Kompetenzen reduziert werden können, das der Architektenschaft, die mit ihren Beiträgen die Kammer finanziert, wirklich dient.
8. Hierzu muss geklärt werden, welche Basiskompetenzen (bei welchen Kosten) den Kammern tatsächlich zukommen sollen, z.B.:
- Repräsentation der Architektenschaft gegenüber Staat und Gesellschaft,
- Regelung und Überwachung der Zulassung,
- dito der HOAI,
- Sonstiges.
Es muss unterschieden werden zwischen der Betreibung von Basiskompetenzen und solchen Kompetenzen ,die durch ein offenes, jederzeit zugängliches Forum, vor allem selbständiger Architekten, aber auch Studenten, an die Kammer als Projekte temporär delegiert werden. Das betrifft in jedem Fall jede Form von Gesetzesinitiativen. Die Kammer hat nicht die Aufgabe die Berufstätigkeit von Architekten zu organisieren, sondern einen Rahmen zu stiften, den die Architekten selbständig zur Organisation und Diskussion gesellschaftlich relevanter Tätigkeit nutzen können (dies hat die Kammer anzuregen). Die Kammer ist ein Organ der Architekten und bemisst sich nur nach dem Wert, den ihr die Architekten im Rahmen geltender Gesetze beimessen wollen.
9. Eine Akademie der AKH hat die begrenzte Aufgabe
- praktische Hilfe zum Berufseinstieg und
- spezifische Hilfe zu Berufen zu leisten, die aus fachlichen Gründen einer ständigen, überwachten Qualifizierung (z.B. Brandschutz) bedürfen und
- freie Seminare zum Erwerb von Methoden und Strategien zur Architekturpraxis zu veranstalten.
10. Ansonsten ist davon auszugehen, dass Architekten, je nach Bauaufgabe, schon immer mit dem Selbststudium projektspezifischer Informationen befasst sind, da ohne diese Leistungen den Ansprüchen einer Bauaufgabe nicht Genüge geleistet werden kann. Die Wirklichkeit der Praxis belegt dies. Es bedarf nicht des zusätzlichen Qualitätsmanagements der Kammern, sondern vielmehr der mentalen Unterstützung der Architektenschaft durch ihre Kammer, nicht permanenter Selbstausbeutung anheimzufallen, die aus überbordender Bürokratie, ständig wachsender technischer und sozialer Ansprüche und wirtschaftlicher Pressionen resultiert.
Es ist ganz undenkbar, dass eine Akademie der Kammer sich auf die Vorhaltung jener Informationen einlassen kann, die aus den zahllosen Bauaufgaben resultieren, mit denen die Architektenschaft z.B. während eines einzigen Halbjahres befasst ist. Vielmehr ist es vor allem Aufgabe des Studiums, Architekten mit solchen Methoden vertraut zu machen, die sie im Berufsleben befähigen gestellte Bauaufgaben theoretisch zu hinterfragen und praktisch zu bearbeiten. (Dies ist von der Kammer einzufordern.)
Ansonsten ist davon auszugehen, dass Architekten durch ihr Studium dazu angeregt worden sind, sich durch eine umfassende und anhaltende "Selbstbildung" zur Elite einer Kultur- und Zivilisationsgesellschaft zählen zu dürfen, um solchermaßen auf dem Hintergrund einer fortwährenden, allerdings durch 2 Weltkriege und den Nationalsozialismus unterbrochenen, Tradition immer wieder in der Lage zu sein, gesellschaftlich relevante Bauaufgaben zu formulieren.
Eine Architektenschaft, die sich von den eigenen Kammern wie renitente Schulbuben mit unsinnigen Nachbildungsforderungen und nachfolgenden „Ehrenverfahren“ drangsalieren lässt, kann nicht an jenen Traditionen anknüpfen, in denen die Architekten noch zwischen dem 1.und 2.Weltkrieg als maßgebliche Exponenten gesellschaftlichen Fortschrittes auftreten konnten.
Ich habe zur Vermeidung bürokratischer Wortungetüme alle der Kammer angeschlossenen Berufsgruppen unter dem Begriff des Architekten subsummiert (wie das auch ursprünglich allen Mitgliedern der Kammer zur Ehre gereichte).
Helmut Klett, Darmstadt 25.Februar 2009
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
glücklicherweise tut sich etwas gegen diese Zwangsverpflichtung. Bereits 2007 habe ich versucht ein paar Gleichgesinnte zusammen zu bekommen - vergeblich.
Seither führe ich einen Schriftwechsel mit der AKH. Unter anderem teilte ich mit, als Stadtverordneter in einer nicht gerade kleinen Stadt hätte ich jede Menge zeitliche Verpflichtungen und mein "Bauwissen" habe ständig auf dem neuesten Stand zu sein. Da will man nun ernsthaft unterschriebene Nachweise, bei welchem Workshop oder welcher Besprechung ich anwesend gewesen sei.
Wo bleibt die Eigenverantwortung? Wir werden gegängelt wie in Schulzeiten - damals noch kostenfrei, jetzt ein gutes Geschäft für die Kammer. Zudem, die Marktlage, die Honorare und die Zeit lassen es einfach für viele nicht zu, diese teure Kurserei mitzumachen.
Im AK-Himmelreich träumen die Leader davon, durch die Fortbildungspunkte sei PR für die Architekten zu machen. Doch welcher Bauherr erfährt ernsthaft von dieser "Innovation" und den äbereifrigen Bemühungen? Wo streitet die AKH z.B. gegen unseriöse Bauträger, wo bleiben Stellungnahmen nach entspr. TV-Sendungen mit hereingefallenen Bauherren? Wo der Hinweis: mit Architekt wäre das nicht passiert ?(alles schon bei der AKH vorgeschlagen und angemahnt, habe dann schließlich selbst die Sender angeschrieben) Diese ganze Imagekampagne "Fortbildung des Freiberuflers" geschieht doch im internen Kreis, werbewirksam als Marktsicherung nach außen wird das nirgendwo sichtbar. Die Baupraxis sieht doch schon längst - auch in Bezug auf die HOAI - ganz anders aus.
Das Haftungsrisiko des Architekten ist inzwischen so hoch, dass er sich eine Nichtweiterbildung gar nicht leisten kann - nur auf welchem Weg, sollte seine Sache sein. Müssen eigentlich Maschinenbauingenieure und Kernphysiker auch Fortbildungspunkte nachweisen, um eine Großanlage bauen zu dürfen? Auch der Verweis auf Ärzte und Fachanwälte hält einer Überprüfung nicht stand. Der Arzt bekommt sein Honorar über ein Versicherungssystem, in das alle irgendwie, irgendwo einzahlen. Er agiert keineswegs so im freien Markt wie wir das müssen, er ist dieser gnadenlosen Selektion nicht ausgeliefert. Der Fachanwalt hat seine Weiterbildung als "Sonderfachmann" nachzuweisen. Er profitiert dann auch direkt davon durch diesen Titel. Wo ist Vergleichbares bei uns? Gibt es von der AKH den Sondertitel:"Facharchitekt für Krankenhausbau"?
Nebenbei, es werden teilweise Kurse angeboten, die mit Fortbildung wenig bis gar nichts zu tun haben. Eigenverantwortlichkeit? Fehlanzeige - überall in den Führungsetagen schweben missionarische Gutmenschen und Besserwisser, die das Fußvolk meinen bekehren zu müssen. Nein, das alles dient der Rechtfertigung des Zwangskammersystems, deren Führungspersönlichkeiten von den Niederungen und Widerungen des Normalarchitekten keine Ahnung haben. Schön ist hierbei auch, dass ab einem gewissen Insidergrad solche Punkte ziemlich mühelos gegenseitig vergeben werden können.
Fragen Sie doch auch mal bei der AKH nach, wie man selbst zu einem "Lehrer" wird, um Fortbildungspunkte in Kursen zu vergeben. Da wird natürlich "verifiziert" und "zertifiziert" - aber wer beurteilt da wen mit welchem Wissenshintergrund? Auch da gibt es jede Menge Marktinteressen, sich in diesem lukrativen Feld zu betätigen und ein Normalsterblicher hat da keine Chance.
Gibt es signifikante Statistiken, dass in Bundesländern mit Punktesystem weniger Schäden eintreten, "besser" gebaut wird? Hat die Berufshaftpflichtversicherung Sondertarife in Hessen angeboten, weil diese Fortbildung die Hessen als besonders befähigt auszeichnet? Wo sind die handfesten Belege, dass diese Art Fortbildung tatsächlich mehr "bringt" als die eigenverantwortliche Weiterbildung? Ich bin seit 35 Jahren Architekt und habe keinen einzigen Schaden verursacht, liege mit keinem Bauherrn im Streit. Bekomme ich dafür Punkte?
Rechtlich sehe ich auch Probleme auf die AKH zukommen. Fortbildung kann sicher verlangt werden - aber "zwangsverordnet über Spezialangebote" ? Was ist, wenn einer nachweist, dass er sich über Literatur, Internet, Kollegengespräche etc. weiterbildet und gerne bereit sei eine ( bundeseinheitliche) Prüfung zu absolvieren? Was wird dann geprüft? Brandschutzkenntnisse? Öffentliches, privates Baurecht? Baupraxis und Schadensverhütung? Wissen über regenerative Energien und deren Einsatzmöglichkeiten? Statische Grundkenntnisse? Bauwerke der Provence und deren geschichtlicher Hintergrund? EDV-Kenntnisse wie Word, Excel oder gar CAD? Freihandzeichnen? Rhetorik? HOAI? HBO? etc, etc... Daran erkennt man unschwer, wie weit unser Berufsfeld ist und jeder gezwungenermaßen sich je nach Projekt und Aufgabenstellung spezifisch weiterbilden, einlesen muss. Das Punktesammeln bei einer Studien-Reise nach und durch Indien hilft ihm da nicht wirklich weiter - aber er darf "fortgebildet" in der Kammer bleiben.
Das Verwaltungsgerichtsurteil kapriziert sich auf die gesetzlichen Bestimmungen der Berufsordnung und hinterfragt diese nicht - ist auch nicht seine Aufgabe. Erst in den nächsten Instanzen wird auch das Grundgesetz und das EU-Recht bemüht werden müssen. Schlecht vorstellbar, dass nach langjähriger Ausbildung und unbescholtener Berufsausübung die Verweigerung einer weiteren Tätigkeit mit allen Konsequenzen (wird der "Delinquent" dann arbeitslos, Hartz IV-Empfänger?) rechtlich möglich sein soll.
Ausländer (andere Bundesländer und Staaten) "dürfen" ohne Punkte in Hessen planen und bauen. Hier jedoch den eigenen Kammermitgliedern Beiträge abverlangen um den Berufsstand angeblich zu verteidigen und zu verbessern - und dann den Beruf durch Rauswurf verunmöglichen? Ob das das Bundesverfassungsgericht mitträgt? Besser, als diesen mühsamen Instanzenweg durchstehen zu müssen, ist die richtige Wahl als politisches Signal. Ihnen jedenfalls viel, viel Erfolg.
Peter Tilitzki, Schlüchtern 18.Februar 2009
Sehr geehrte Damen und Herren,
die Fortbildungspflicht verbunden mit Punkteterror ist ein einziges Ärgernis. Ich bin 63, betreibe meinen Beruf seit 37 Jahren, die längste Zeit selbständig. Meine Kenntnisse sind z.T. besser als die einiger Referenten. In Seminaren erfahre ich zumeist nichts Neues, bzw. ein oder zwei Neuerungen oder Anregungen. Dürftige Ergebnisse für eine jeweils ganztägige Betriebsunterbrechung (ich arbeite in allen 9 Phasen völlig allein), verbunden mit Anfahrt und Seminargebühren.
Ich habe während meiner bisher noch umfangreichen Seminarbeteiligungen über Jahre hinweg nie einen einzigen öffentlich bekannten Architekten getroffen. Ich kenne auch keinen anderen Architekten, die jemals einen der Prominenten getroffen hätten. Wird bei der Kammer mit zweierlei Maß gemessen?
Der Kammer geht es natürlich nur um ihre eigene Geschäftsentwicklung. Diese wird hinter einem seriösen Anliegen versteckt. Wie in der Politik. Man kennt ja die einschlägig bekannten Parteien, die glauben, das Volk müsse geführt werden. Bevormundung kommt dabei heraus. Ich kann Sie nur unterstützen, diesen Zopf abzuschneiden. Mir ist nur unklar, wie Sie das erreichen wollen.
Adam Walczyk, Nauheim 12.Februar 2009
Liebe Kollegen,
meine Frau und ich (beide selbstständige Architekten; Mitglieder der AKH) unterstützen Ihre Initiative in vollem Umfang. Ich möchte dazu noch folgendes aus unserer Erfahrung anführen:
1. Inhalt der Fortbildung
Die Fortbildung nach AKH-Vorstellung bezieht sich grundsätzlich nur auf die bautechnische und rechtliche Durchführung eines Projektes, sowie auf die Büroorganisation - Im Grunde genommen also zweit- und drittrangige Probleme. Die Grundprobleme der Architektur, wie Gestaltung, Funktion, soziales Bewusstsein usw. werden konsequent durch bekannte Einschränkungen minimiert.
Richtungweisend für das Fortbildungsprofil war offenbar die frühere Initiative der AKH für den Erwerb von ISO-Zertifikaten. Die Absicht der AKH war, nur Büros mit ISO-Zertifikat bei öffentlichen Aufträgen zuzulassen. Zum Glück ist diese Initiative gescheitert.
2. Form der Fortbildung
Durch ein kompliziertes und immer mehr restriktives Punkte- und Anerkennungssystem werden die Lehrgänge erschwert und bürokratisiert.
Beispiel:
Vor vier Jahren habe ich mit meiner Frau die Architekturbiennale in Venedig besucht. Der Besuch wurde uns bei Vorlage der Eintrittskarten anerkannt. Zwei Jahre später wurde uns mitgeteilt, dass es ohne Nachweis einer Führung durch die Ausstellung keine Anerkennung durch die AKH gebe. Demnach brauchen zwei ausgebildete Architekten in den Augen unserer Vertreter noch einen (im Zweifel geringer ausgebildeten) Führer, der uns die Architekturwelt auf einer Ausstellung erklärt!? Die Anerkennung scheint zudem einer gewissen Willkür zu unterliegen.
Fazit:
Die AKH ist zu sehr durch juristische Auffassungen geprägt und benötigt eine grundlegende Änderung, die hoffentlich zu mehr Verständnis für unseren Beruf führt.
Wolfgang Böhm, Frankfurt 08.Februar 2009
Sehr geehrter Herr ... ,
ich bin Ihnen sehr dankbar für die Mail, die zur Unterstützung der o.a. Initiative aufruft. Ich unterstütze diese Initiative voll und ganz.
Die von der Architektenkammer Hessen verordnete Weiterbildung mit Punktesammlungszwang lehne ich entschieden ab und fordere wie Sie deren sofortige Abschaffung. Ich möchte meine Haltung kurz begründen.
1. Diese Verordnung differenziert meines Wissens nicht zwischen angestellten, beamteten und freischaffenden Architekten. Gerade die freischaffenden Architekten wissen doch genau, wie und wo sie sich fortbilden müssen, um "am Markt" Bestand zu haben.
2. Ich halte diese Verordnung für eine Art "Gelddruckmaschine" der Architektenkammer, da das Punktesammeln mit der kostenpflichtigen und auch kostspieligen Belegung von Kursen, Seminaren der Architektenkammer verbunden ist. Damit hat sich die Architektenkammer auf dem Ausbildungssektor eine Art Monopolstellung geschaffen, da eine Nicht-Belegung von Kursen, Seminaren etc.- mithin das Sammeln von Punkten - mit Strafandrohung bis hin zu drastischen Bußgeldern und Entzug der Berufsausübung verbunden ist.
3. Mit der zwangsweisen Fortbildungsverordnung hat sich die Architektenkammer zu einer Ausbildungsinstitution gemacht, die im deutlichen Widerspruch und merkwürdigen Konkurrenz zu den Landeshochschulen steht und implizit diesen die Qualität der Berufsausbildung abspricht.
Da ich mich als Architekt und Hochschullehrer in einer Doppelfunktion befinde, die sowohl die Ausbildung als auch die praktische Forschung der Architektur, das Bauen, umfaßt, halte ich umso mehr diese Verordnung für absurd und mehr als ärgerlich.
Ich hoffe, dass die Initiative Erfolg haben wird und die Architektenkammer wieder zu dem Auftrag zurückfindet, dem sie ursprünglich verpflichtet ist: der Bestellung eines guten Hauses der Architektur - nach innen wie nach außen.
Peter Schoof, Hannover 08.Februar 2009
Sehr geehrte Kollegen,
die arc | vote GbR mit Sitz in Hannover engagiert sich bereits seit 2007 für die Belange der Architekten, besonders der jungen Kollegen, die das Studium erst vor kurzem beendet haben. Neben der Fortbildungspflicht, hat vor allem die arc | vote GbR große Bedenken bezüglich der Weiterbildungspflicht bei Absolventen. Neben der teilweise unvertretbaren Stundenanzahl (80 Std.) und den damit verbundenen hohen Kosten (Teilnahmegebühr, Fahrtkosten, Urlaubstagentfall), werden seitens der Akademien Weiterbildungen angeboten, die weder in Qualität noch an Informationen an den Vorlesungen der Hochschulen anschliessen und den Sinn der Weiterbildungen in Frage stellen. Darüber hinaus kritisieren die Architekturbüros das Fehlen der Arbeitskraft für Weiterbildungen und geben nur ungern die Freigabe zur Teilnahme, die mit Verzicht auf einen Urlaubstag verbunden ist, da das Fortbildungsgesetz bzw. der Bildungsurlaub von den Büros nicht akzeptiert wird.
Wilhelm Kücker, München 06.Februar 2009
Sehr geehrter Herr ... ,
in der Anlage finden Sie meinen Beitrag “Hessen vorn“ in den BDA-Informationen des Landesverbands Bayern, Ausgabe 3/4, 2006. Diese Vierteljahreshefte existieren seit Jahrzehnten und sind eine Institution, die kein anderer Landesverband hat. Sie mögen daraus ersehen, dass ich sehr früh schon protestiert habe. Das ist Amtsanmaßung einer Einrichtung, deren Notwendigkeit ich bis heute nicht einsehe. Wir brauchen keine Behörde, sondern eine Gewerkschaft. Aber lassen wir das. In Hessen sehe ich einen unmittelbaren Zusammenhang mit der Existenzsicherung der aufgeblähten sogenannten Akademie.
Muss ... (hier wird ein namhafter Frankfurter Stadtplaner genannt) sich auch der Unterrichtung durch einen drittklassigen Dozenten unterwerfen?
Prof. ... (hier wird ein namhafter Architekt genannt), Emeritus der Universität Darmstadt, hat man sich erdreistet, eine Vorladung zuzustellen!
Christoph Kohlbecker, Gaggenau 05. Februar 2009
Sehr geehrter Herr ... ,
in eigenem Interesse bildet das Architekturbüro Kohlbecker seit Jahren Lehrlinge zum technischen Zeichner aus. Derzeit 6 Lehrlinge.
Des Weiteren führen wir Berufspraktiken für Studenten und Schüler durch.
Der Bestand und die Qualität unseres Büros ist abhängig von dieser Fortbildung, dazu bedarf es keiner strafbewehrten Fortbildungsordnung. Die Kammern haben unter Abwägung der Möglichkeiten der einzelnen Büros andere Möglichkeiten auf die Fortbildungsverpflichtung der Architekten hinzuweisen.
Zum Beispiel Initiative zur Fortbildung mit Hinweis auf die Vorteile gut ausgebildeter Mitarbeiter im Büro, Möglichkeiten der ständigen Fortbildung etc. oder Auszeichnung der Büros, welche ständig Fortbildung betreiben.
Wolfgang H. Eiffler, München 03. Februar 2009
Fortbildung ist begrüßenswert und sollte jeder Bürger eigenverantwortlich vornehmen. Es gibt nicht nur die Ausbildung in Form von Lehre, Studium, Seminaren und Schulung, sondern auch die „autodidaktische Aneignung“ von Wissen. Einige Forscher und Architekten waren durch diese Methode sehr erfolgreich und auf der Höhe der Zeit.
Jeder Freiberufler, ob Arzt oder Architekt, ist schon im Eigennutz an Fortbildung und letztem Stand des Wissens und der notwendigen Informationen für sein Sachgebiet interessiert, um die Qualität seiner Arbeit zu sichern. Wie er dieses Ziel erreicht und in welchen Zeitabschnitten, sollte jedem Freiberufler als mündigem, verantwortungsvollem und sozialbezogenem Bürger überlassen bleiben. Hier sollte die Deregulierung einsetzen und nicht neue sanktionsbewehrte Verordnungen geschaffen werden bzw. sollen solche sanktionsbewehrten Fortbildungsordnungen abgeschafft werden.
Dieses fordere ich nicht als „Drückeberger“ vor Fortbildung. Anbei eine Liste belegbarer Fortbildung der letzten 15 Jahre zusätzlich zu Kammermitteilungen, Fachzeitschriften, Fachbüchern und Verbandsinformationen:
(Es folgt eine detailierte Aufzählung von ca. 100 besuchten Fortbildungsveranstaltungen einschließlich der Kosten dafür im Zeitraum von 1993 bis 2008.)
Wieviele Punkte erhält man dafür?
Zählen „warenkundliche“ Kenntnisse von Baumaterialfirmen oder Pharmaunternehmen, die mit Fortbildungspunkten werben mehr, als eine eigene Recherche, Nachforschung, Ermittlung, Erkundigung, Untersuchung?
Verbraucherschutz ist richtig und wichtig. Was nützen Fortbildungsnachweise über die Industrierichtlinien dem „Häuslebauer“? Kontrolle ist gut, Geldschneiderei und Bevormundung ist menschenunwürdig.
Alexander Weindel, Waldbronn 03. Februar 2009
Hallo Kollegen,
finde ich gut, das sich was regt.
Für mich bedeutet jedes neue Projekt Fortbildung.
Dion Geilenkirchen, Aachen 31. Januar 2009
Ja, ich bin auch gegen die Nachweispflicht der Fortbildungsordnung, da dies im Interesse und der Verantwortung jedes einzelnen Architekten schon laut Berufssatzung selbst liegt.
Sogenannte „Ehrenverfahren“ mit Folge von Sanktionen müssen abgeschafft werden !!!
Reinhard Dietze, Banzkow 30. Januar 2009
Sehr geehrter Herr Guntrum,
sehr geehrter Herr Schratz,
sehr geehrter Herr Vogl,
das berufspolitisch interessierte "Volk" schaut nicht erst seit der Schaltung Ihrer Internetseite mit Verwunderung nach Hessen, sicher teils zustimmend, aber ich glaube in der Mehrzahl doch mit Ablehnung.
Die Architektenkammern der Länder sind Körperschaften des öffentlichen Rechts und eine von der Gesellschaft gewollte Selbstverwaltung des Berufs-standes.
Sie verfügen über ein eigenes, demokratisch gewähltes "Parlament", die Vertreterversammlung, und regeln im Rahmen der Gesetze, hauptsächlich den Architektengesetzen, ihre eigenen Geschicke.
Unbestritten trägt der Architekt bzw. Stadtplaner ein hohes Mass an Eigenverantwortung in der Ausübung seiner freiberuflichen Tätigkeit und der sich aus dem Gesetz
ergebenden Berufspflichten. Zur Selbstverwaltung gehört aber auch ein gewisser Umfang an Kontrolle bzw. Überwachung der Einhaltung der Berufspflichten, der sich übrigens für die Kammern verpflichtend aus den Architektengesetzen ergibt. Unsere Kammer wurde gerade im letzten Jahr verstärkt von Anwälten, in einem Fall von einer Staatsanwaltschaft angefragt, inwieweit sich namentlich benannte Mitglieder einer Fortbildung unterzogen haben und wie dies von der Kammer kontrolliert wurde! Aus der mangelnden Überwachung der Einhaltung von Berufspflichten - hier muss vorrangig auch die Pflicht für das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung genannt werden - kann sich leicht ein Haftungsproblem für die Kammer ergeben.
Die Kammern als Körperschaft des öffentlichen Rechts bürgen in der Öffentlichkeit für einen hohen, nachhaltigen Qualitätsstandard. Dies ergibt sich aus den Eintragungsvoraussetzungen und den im Gesetz formulierten Berufspflichten. Daraus erwächst auch ganz klar eine Verantwortung der Kammern der Gesellschaft gegenüber.
Wie eingangs bemerkt, regeln die Kammern als Selbstverwaltungsorgan ihre Geschicke, die mehrheitlich in den jeweiligen Vertreterversammlungen beschlossen werden. Zu meinem
Demokratieverständnis gehört, dass man Mehrheitsbeschlüsse akzeptiert und nicht bundesweit gegen diese zu Felde zieht.
Ich habe den Eindruck, dass Ihre Aktionen von einer gewissen Rechthaberei und einem Geltungsbedürfnis getragen sind, ohne Rücksicht auf die Verantwortung ihrer eigenen Kammer.
Birgitt und Kurt Woicke, Laboe 30. Januar 2009
Sehr geehrte Kollegen,
wir sind der Meinung, dass die Architektenfortbildung freiwillig und selbstverantwortet bleiben muss. Eine von den Kammern vorgeschriebene, verpflichtende Fortbildung lehnen wir aus grundsätzlichen Gründen ab.
Jeder verantwortlich tätige Architekt wird sich im Laufe seines beruflichen Werdeganges - immer den neusten Erkenntnissen begleitend - mit eigener Initiative fortbilden. Das geschieht täglich in der Diskussion mit Berufskollegen am Arbeitsplatz, durch Fachzeitschriften, Tagungen und Seminare. Ein zwingend vorgeschriebener Nachweis, nur durch etwa anerkannte Seminare der Architektenkammer und etwaige Sanktionen durch die Kammern bei Nichtbeachtung, muss deshalb abgelehnt werden.
Friedemann Lehmann, Cottbus 30. Januar 2009
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bin für die Abschaffung der sanktionsbewehrten Fortbildungsordnung der Architekten- und Stadtplanerkammer Hessen und gegen die Einführung einer solchen Ordnung in anderen Bundesländern. Leben wir in einer Demokratie oder in einer Parteien- und Beamtendiktatur? Diktatur hatten wir im Osten lange genug.
Walter Wilking, Mainz 29. Januar 2009
Sehr geehrter Herr Kollege ... ,
Ihr Aufruf oder Hilferuf hat mich erreicht. Allerdings sitze ich in Mainz und bin bisher von einem Fortbildungzwang verschont. Vor vielen Jahren war ich noch in Hessen Mitglied der dortigen Architektenkammer, sozusagen aus Freundschaft, weil ich früher in Hessen wohnte. Ganz schnell gab ich meine Doppelmitgliedschaft auf (in Hessen und Rheinland-Pfalz), als ich mich per Verordnung weiterbilden sollte. Vor dem Austritt schrieb ich noch einen Brief an die Architektenkammer mit der Bitte, mir die Vorschrift zu erläutern. Ich war nämlich der Meinung, daß ich mich ohnehin ständig weiter bilde und wenn sich Kollegen nicht weiter bilden lassen wollen, dann klappt das mit einer Verordnung genauso wenig - sie würden sich gemütlich in verschiedene Sitzungen setzen, dort schlafend oder träumend ihre Zeit absitzen und die Punkte sammeln.
Da kam die ausgesprochen dünne Antwort von Herrn Toyka, er würde es einsehen, daß ich mich alleine weiter bilden kann, aber gerade die Zusammenkunft mit anderen Kollegen sei doch der besondere Vorteil einer Weiterbildungspflicht und deshalb würde man derartiges einführen (das war ein Argument unter anderen - die anderen kamen aus der Schublade der Phrasendrescherei). Ich schüttelte nur mit dem Kopf und schickte mein Austrittsgesuch ab.
Für mich bleibt die Weiterbildungspflicht nur eine Geschäftemacherei. Überall sitzen Glücksritter und bieten Seminare an, für die man Punkte bekommt.
In Hessen ist das Baupflaster sowieso sehr heiß. Ich übernehme sehr ungern Bauaufträge in diesem Bundesland - eigentlich nur noch bei freundschaftlichen Kontakten, wenn ich dem Bauherrn (also einem guten Freund) einen Gefallen tun will. Die Baubehörden sind derart kompliziert, daß einem die Freude vergeht. Und wenn man mit einigen Sachbearbeitern ausnahmsweise gut auskommen kann, dann quälen einen Statiker und Prüfingenieure in dem Dickicht unter dem Begriff der "Nachweisberechtigten".
In Rheinland-Pfalz besitze ich die Berechtigung, statische Nachweise für kleine Bauvorhaben selber aufzustellen. In Hessen darf ich das nicht, weil ich dort nicht nachweisberechtigt bin. Da muß ich dann meine Statik prüfen lassen und erlebe die eigenartigsten Erscheinungen. Prüfingenieure lassen die Prüfung von den Angestellten ausführen, die über höchst unterbelichtete fachliche Kenntnisse verfügen - aber ganz hartnäckig werden. Pro Forma mache ich dann zwei statische Nachweise: einen für die Baustelle und einen für den Prüfingenieur.
Bei der Architektenkammer von Rheinland-Pflaz regte ich kürzlich an, man solle Beispiele sammeln von unmöglichen Vorgängen auf Baustellen, die sich aus übertrieben erstellten statischen Nachweisen oder aus übertriebenen Forderungen von Prüfingenieuren ergeben und man solle im Architektenblatt einen Aufruf dazu drucken. Die Kollegen mögen ihre Erlebnisse beschreiben und man könne die Berichte sammeln und veröffentlichen. Von einem Rechtsreferenten kam die dürftige Antwort, man dürfe nicht die Vorschriften antasten, nach denen entsprechend bestimmter rechtlicher Verordnungen dies und jenes berechnet werden muß und die Autorität anerkannter Prüfingenieure sei nicht in Frage zu stellen (und verwies dabei auf das Beispiel von dem Zusammenbruch des Eisstadions in Rosenheim, das uns lehren würde, dass man verstärkt auf Vorschriften achten muß).
In meiner Entäuschung habe ich eine eigene Internetseite eingerichtet (mit meinen bescheidenen Kenntnissen - man könnte es sicherlich besser machen) mit der Bitte an alle Kollegen, die diese Seite lesen, ihre eigenen Erfahrungen mir mitzuteilen. Das bisher nicht sehr umfangreiche Ergebnis kann man unter www.statikwahnsinn.de/einsehen. Vielleicht können Sie einen kleinen Beitrag senden.
Wenn die rheinland-pfälzische Architektenkammer auf den Gedanken kommen sollte, ihre Kollegen zu einer Weiterbildung mit Punktesammlung zu zwingen, dann werden wir auf Ihre Bewegung "zur Abschaffung der nachweispflichtigen und sanktionsbewehrten Fortbildungsordnung" zurück greifen und gegen die Einführung kämpfen.
Ich wünsche Ihnen viel Erfolg bis zur Abschaffung.
Wolfgang Thomas Kaspers, Wuppertal 29. Januar 2009
Ich bin entzückt, dass die wackeren Hessen eine solche Initiative zustande gebracht haben.
Weiter unten ist das Büro genannt, dem ich einen großen Teil meiner Arbeitskraft zur Verfügung stelle.
Peter Dürschinger, Fürth 29. Januar 2009
Liebe Kollegen,
was ist denn da los in Eurem Bundesland ?
Es stellt sich schon die Frage, wieso es denn überhaupt so weit kommen konnte, dass die eigene Kammer mit diesem Verpflichtungs-Wahnsinn den Interessen und der Reputation Ihrer Mitglieder so entgegenwirken konnte ?
Wir leisten in unserem Lande seit Jahrzehnten Ingenieur - und Architektenleistungen gerade auf höchstem technischen Niveau, werden dafür international geschätzt und gerufen.
Wem darf so etwas überhaupt einfallen, wer setzt sich auf dieses Pferd und wer glaubt hiermit Architekturqualität und Ansehen unseres Berufsstandes verbessern zu können ?
Michael Weiss, Berlin 29. Januar 2009
Liebe Kollegen,
mein Büro unterstützt Sie ausdrücklich in Ihrer Bestrebung zur Abschaffung des Fortbildungszwanges; Fortbildung ist gut, Zwang ist schlecht.
Rudolf und Ulrike Hofmann, Bayreuth 29. Januar 2009
Wir unterstützen den Abbau von Selbstregulierung, insbesondere den Fortbildungszwang der ASKH. Dies wird dem Selbstorganisationsanspruch eines mündigen Architekten und Ingenieurs nicht gerecht, der zur Wahl der Mittel seiner Fortbildung frei bleiben muß. Die Kammern sollten allen bösen Schein vermeiden eigene Interessen ihrer Gesellschaften über das Wohl ihrer Mitglieder zu stellen.
Michi Huber, Gmünd am Tegernsee 29. Januar 2009
Die Nachweispflicht für Architektenfortbildungen sind ein Ausdruck der deutschen Regulierungswut und nichts weiter als kindisch.