Seit dem 01.07.2003 müssen die Mitglieder der AKH in einem 2-jährigen Abrechnungszeitraum 32 Fortbildungspunkte, nach Änderung der Fortbildungsordnung in einem 3-jährigen Zeitraum 48 Fortbildungspunkte nachweisen.
Am 17.12.2002 hat die Vertreterversammlung der Architekten- und Stadtplanerkammer satzungsgemäss eine Fortbildungsordnung der AKH als Anlage 1 zur Hauptsatzung beschlossen.
Diese Fortbildungsordnung wurde durch Beschluss der Vertreterversammlung am 13.06.2005 und zuletzt am 21.06.2006 geändert.
Verstösse gegen diese Nachweispflicht werden gem. Hessisches Architekten- und Stadplanergesetz (HASG) als Verstoss gegen die Berufspflicht mit Einleitung eines Berufsordnungsverfahren (auch Ehrenverfahren genannt) vor dem Ehrenausschuss der AKH geahndet, in dem von einem schriftlichen Verweis (Rüge) über Bussgeld in Höhe bis zu 25.000 Euro bis hin zum Verlust der Kammermitgliedschaft anerkannt werden kann.
Unser Standpunkt
Von Beginn an war diese Fortbildungsordnung mit Nachweispflicht innerhalb der Mitgliederschaft der AKH heftig umstritten. Versuche einzelner Mitglieder oder Initiativgruppen über Einreden, Briefaktionen, öffentliche Diskussionen oder gar der strikten Nachweis-Verweigerung haben die Kammer und die in die Vertreterversammlung gewählten Kandidaten der Berufsverbände (Wahlgruppierungen) bis heute nicht dazu bewegen können, diese sanktionsbewehrte Fortbildungsordnung zu ändern.
Im Gegenteil: Mit Einführung der Bachelor- und Masterstudiengänge durch die Hochschulreform sind für Berufseinsteiger bei der Kammereintragung die Anforderungen an nachzuweisende Fortbildung erheblich heraufgesetzt worden.
Das freiberufliche Selbstverständnis
Wir erachten diese Nachweispflicht mit ihren möglichen Sanktionsmassnahmen von Bussgeldstrafen bis zur Eintragungslöschung als unzumutbar und überflüssig für unseren Berufsstand. Fortbildung gehört seit jeher zum freiberuflichen Selbstverständnis und sichert Qualität sowie Wettbewerbsfähigkeit.
Die eigenverantwortliche Fortbildung
Wir vertreten die Auffassung, dass das Recht auf eigenverantwortliche, selbstbestimmte und selbstorganisierte Berufsausübung als freischaffende (und auch angestellte) Architekten dadurch unverhältnismässig eingeschränkt wird. Auf dem Hintergrund des geltenden Architekten- und Baurechts (z.B. Werkvertrags- und Haftungsrecht) bildet sich jedes verantwortungsbewusste und praktizierende Mitglied der AKH selbstverständlich im Rahmen seines beruflichen Tätigkeitsfeldes, seines persönlichen Arbeitsverhältnisses und seiner Bürosituation fort.
Bürokratisierung
Die Einführung der Nachweispflicht bedeutet eine weitere Bürokratisierung unseres Berufs. Die Kosten und der organisatorische Aufwand der Erfüllung und der Kontrolle der Nachweispflicht belasten die Arbeit der Architekten und ihrer Kammer. Fortbildungsverweigerer werden auch durch Gesetze nicht erfasst.
Verbraucherschutz
Die Nachweispflicht ist nicht nur grundsätzlich zu verwerfen. Auch ihre Durchführung zeigt, daß eine Nachweispflicht keine umfassende und qualifizierte Fortbildung
garantiert. Der nachzuweisende Teil der Fortbildung kann nur ein kleiner Teil der Fortbildung sein. Und dieser kleine Teil entscheidet darüber, ob ein Architekt fortgebildet ist oder nicht und löst die drastischen Maßnahmen der AKH aus! Darüber hinaus kann man der Fortbildung mit Nachweisen genügen, über deren Sinn für den Architektenberuf sich streiten läßt. Die Nachweispflicht sichert nicht den Verbraucherschutz!
Unser Programm
Recht auf eine eigenverantwortliche Fortbildung Die bislang praktizierte Nachweisverpflichtung der beruflichen Fortbildung muss abgeschafft werden!
Mitgliederentscheide Alle Mitglieder sollen über solche grundlegenden Kammer-Entscheidungen in direkter Form abstimmen - also insbesondere über berufspolitische Regelungen!
ArchitekturRaum Für uns Mitglieder vor Ort: für den laufenden Informationsaustausch untereinander und eine direkte Öffentlichkeitsarbeit! Hier werden insbesondere berufspolitische Fragen diskutiert und für die Arbeit des Architekten geworben.
Vertretung der Interessen aller Mitglieder Die Interessen der nicht in den Berufsverbänden organisierten Kammermitglieder in der Architektenkammer stärker zur Sprache bringen!
Offene Architekturwettbewerbe Die Teilnahmemöglichkeit aller Architekten an den Wettbewerben sichern. Wettbewerbe sind ein wichtiger Teil der Qualifizierung!
Wir wollen stellvertretend für alle Mitglieder der Architekten- und Stadtplanerkammer Hessen, die gegen die Nachweispflicht sind, einen Antrag im Parlament einbringen auf Abstimmung über die Abschaffung der Nachweispflicht und Einstellung aller laufenden Ehrenverfahren.
Wir unterstützen die freiwillige Fortbildung der Mitglieder und die AKH in ihrem Bemühen, für ein qualifiziertes Fortbildungsangebot zu sorgen. Auf Wunsch zertifiziert die AKH die Fortbildung eines Mitglieds. Darunter verstehen wir auch eine selbstorganisierte Fortbildung. Mit diesem Zertifikat kann das Mitglied für seine Qualifikation werben.
Wir treten damit auch gegen die etablierten Berufsverbände und -vereine an, die mehrheitlich diese Fortbildungsordnung initiiert haben und auch weiterhin durch ihre Vertreter im Architektenparlament die Durchführung dieser Fortbildungsordnung befürworten. Wir hoffen, dass eine solche Initiative auch Auswirkungen auf die Diskussion in den anderen Länderkammern bezüglich der Einführung einer Nachweispflicht hat.