Ehrenverfahren
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Seit längerer Zeit schon engagiert sich unsere Gruppe dafür, die jetzige Fortbildungsordnung mit sanktionierter Nachweispflicht zu ändern und zugleich Mitglieder, gegen die ein Ehrenverfahren wegen Verstoßes gegen diese Nachweispflicht eingeleitet worden ist, zu unterstützen.
Zu Beginn der aktuellen Wahlperiode beabsichtigt die Vertreterversammlung über eine Änderung der Fortbildungsordnung zu diskutieren und abzustimmen. Ein mögliches Ergebnis wird frühestens Anfang Dezember vorliegen.
Solange die jetzige Form der beruflichen Fortbildung mit Nachweispflicht, Ehrenverfahren und Sanktionierung bei Nichterfüllung praktiziert wird, ist es nach wie vor wichtig, dass sich betroffene Mitglieder mit uns in Verbindung setzen, damit wir gemeinsam bei der Durchführung solcher Verfahren handeln können.
Bisher hat als Folge der Fortbildungsordnung mit Nachweispflicht in Hessen, die seit 2003 mit nachträglichen Änderungen und Anpassungen gültig ist, der Ehrenausschuss der Architekten- und Stadtplanerkammer Hessen ca. 290 Ehrenverfahren eingeleitet
(
siehe Tätigkeitsbericht des Vorstands an die Vertreterversammlung vom 17.12.2007).
Konsequenzen
Die in solchen Ehrenverfahren verhängten Bussgelder liegen zwischen 2.000 und 5.000 Euro je nach Schwere der
Nachweispflichtverletzung.
Im Kammer-Etat für das Jahr 2008 hat die AKH mit einer
prognostizierten Bussgeld-Einnahme in Höhe
von 290.000 Euro aus ca. 240 Verfahren gerechnet (
siehe Tätigkeitsbericht des Vorstands an die Vertreterversammlung vom 17.12.2007).
Aktueller Stand
Zur Zeit werden diejenigen Verfahren aus dem 1. Abrechnungszeitraum wieder aufgenommen, die der Ehrenausschuss auf unbestimmte Zeit ausgesetzt hatte. Anlass zur Aussetzung hatten die damaligen Widerspruchsklagen gegeben, die von einigen betroffenen Mitgliedern vor den hessischen Verwaltungsgerichten erhoben worden waren.
Aufgrund des Beschlusses des VGH Kassel vom 17.03.2010 sieht sich die AKH in ihrer Durchführungspraxis der Fortbildungsordnung mit Nachweispflicht und Bußgeldsanktionen bestätigt.
Daneben werden bereits die ersten Schritte eingeleitet gegen Mitglieder, die im 2. Abrechnungszeitraum der Erfüllung der Nachweispflicht nicht nachgekommen sind.
Kollegial handeln
Wir rufen alle von einem Ehrenverfahren betroffenen Mitglieder dazu auf, zusammen gegen diese Praxis der Ehrenverfahren vorzugehen und
gemeinschaftlich zu handeln.
Auch Mitglieder, die kein Ehrenverfahren zu befürchten haben, sich dennoch mit den Betroffenen solidarisch erklären, können sich an dieser Aktion beteiligen.
Schreiben Sie uns
Ihre Meinung oder schildern Sie uns Ihre Erfahrungen mit dem Ehrenausschuss. Ihre Angaben werden selbstverständlich vertraulich behandelt.
Wahlgruppe in der Vertreterversammlung der
Architekten- und Stadtplanerkammer Hessen
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